Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung einer Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Mit dem Gesetzentwurf soll pensionierten Beamtinnen und Beamten künftig mehr Flexibilität bei einer beruflichen Tätigkeit im Ruhestand eingeräumt werden. Bisher durften Ruhestandsbeamtinnen und -beamte ihre Versorgungsbezüge nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze in voller Höhe neben einem Erwerbseinkommen beziehen. […] More