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Zweite Abschiebehaft-Einrichtung in Mönchengladbach rückt näher

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Land und Bund haben in den vergangenen Wochen die offenen Fragen zur Nutzung des ehemaligen NATO-Geländes (JHQ) in Mönchengladbach geklärt. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bestätigte, dass das Land Nordrhein-Westfalen das Gelände in Mönchengladbach-Rheindahlen für den Bau einer neuen Unterbringungseinrichtung nutzen kann. Damit wurden die Gespräche mit dem Verteidigungsministerium erfolgreich beendet. Das bestehende Liegenschaftsmoratorium wird teilweise aufgehoben, sodass eine parallele Nutzung im Sinne eines „Dual Use“ möglich ist.

Verkaufsverhandlungen

Die Verkaufsverhandlungen zwischen dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) werden nun fortgeführt und sollen zeitnah abgeschlossen werden.
Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk erklärte, man habe eine für alle Seiten tragfähige Lösung gefunden; die Gespräche seien in konstruktiver Atmosphäre verlaufen. Der Bund unterstütze das Land bei der Errichtung der Einrichtung, und man gehe nun in die finalen Vertragsverhandlungen sowie in die bauliche Umsetzung. Zudem habe die Stadt Mönchengladbach durch den Verzicht des Bundes auf die Nutzung der Niederrhein-Kaserne die Möglichkeit erhalten, den geplanten interkommunalen emissionsfreien Busbetriebshof zu realisieren.

Bestätigung der Planungen

Mit der Einigung zwischen Bund und Land steht fest, dass die Landesregierung die Planungen für eine zweite Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige unverändert weiterverfolgt. Die Abstimmungen innerhalb der Landesregierung und mit dem BLB NRW sind weit vorangeschritten. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung der Planungsleistungen sowie für den Start des Bauleitplanverfahrens stehen kurz vor dem Abschluss.
Auf dem Gelände des ehemaligen Joint Headquarters sollen Kapazitäten für 140 ausreisepflichtige Personen entstehen. Die neue Einrichtung ergänzt die bestehende Unterbringungseinrichtung in Büren, die über 175 Plätze verfügt.

Die Ministerin für Flucht und Integration, Josefine Paul, betonte, mit einer zweiten Einrichtung würden die notwendigen Kapazitäten geschaffen, um Rückführungen rechtssicher und geordnet umzusetzen. Sie führte aus, dass am Ende rechtsstaatlicher Verfahren die Verpflichtung zur Ausreise stehen könne und das Aufenthaltsrecht Rückführungen insbesondere für Personen vorsehe, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Gleichzeitig hob sie hervor, dass freiwillige Rückkehrangebote sowie faire und humanitäre Verfahren zentrale Elemente der Landespolitik blieben. Sie dankte der Stadt Mönchengladbach für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und erklärte, die Einigung mit dem Bund ermögliche es, die geplanten Schritte wie vorgesehen fortzusetzen.

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Zweck der Einrichtung

Die Unterbringung in der neuen Einrichtung dient ausschließlich dem Vollzug von Abschiebungshaft. Solche freiheitsentziehenden Maßnahmen unterliegen stets dem Richtervorbehalt und werden nur angewendet, wenn mildere Mittel – etwa bei bestehender Fluchtgefahr – nicht ausreichen. Der Standort Mönchengladbach gilt aufgrund seiner Größe, der vorhandenen landesbehördlichen Strukturen sowie der Nähe zum Flughafen Düsseldorf als besonders geeignet.

Hintergrund

Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Lage hatte der Bund am 27. Oktober 2025 ein Moratorium zur Konversion und Verwertung bundeseigener Liegenschaften verhängt. Davon betroffen waren auch Flächen in Mönchengladbach, darunter das ehemalige JHQ Rheindahlen sowie die Niederrhein-Kaserne.
In den vergangenen Wochen führten Bund und Land Gespräche über die zukünftige Nutzung dieser Areale. Ziel war es, trotz unterschiedlicher Nutzungsanforderungen kurzfristig Planungssicherheit für Bund, Land und Kommune zu schaffen und dabei sowohl die Eigentumsverhältnisse als auch die Erfordernisse der Aufwuchs- und Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte angemessen zu berücksichtigen.
Als Ergebnis der Einigung wird das ehemalige JHQ künftig sowohl von Bund als auch von Land genutzt. Die Liegenschaft der ehemaligen Niederrhein-Kaserne hingegen wird nicht weiter vom Bund beansprucht, sodass die Gespräche mit der Stadt über einen möglichen Erwerb der Fläche fortgesetzt werden können.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW vom 18.11.2025

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