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Reform der Schuldenregel: Expertenkommission berichtet über Fortschritte

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Die Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenregel trat am 11. November zu ihrer fünften Sitzung zusammen. Seit Aufnahme ihrer Arbeit Mitte September 2025 hat sie in vier parallelen Arbeitsgruppen die zentralen Handlungsfelder einer Reform diskutiert und erste Bereiche für eine gemeinsame Verständigung herausgearbeitet. In der Sitzung informierte die Kommission Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ausführlich über den aktuellen Stand ihrer Arbeit.

Einordnung durch den Bundesfinanzminister

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte, dass im Interesse künftiger Generationen in Zukunftsfähigkeit, wirtschaftliche Stärke und Sicherheit investiert werden müsse. Deutschland benötige eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur, gleichzeitig müssten jedoch solide öffentliche Finanzen gewährleistet bleiben. Er betonte, eine kluge Modernisierung der Schuldenbremse sei notwendig, um beides dauerhaft sicherzustellen. Die Expertenkommission arbeite mit hoher Expertise und großem Einsatz an dieser Aufgabe. Nach seinen Worten zeigten die bisherigen Beratungen, dass sowohl Stabilität als auch Zukunftsfähigkeit berücksichtigt werden könnten. Er dankte allen Mitgliedern für ihre bisherige Arbeit und äußerte seine Spannung hinsichtlich des Abschlussberichts.

Arbeitsgruppen und Zuständigkeiten

Die vier Arbeitsgruppen der Kommission befassen sich mit folgenden Themenbereichen:

  • AG 1: Verstetigung von Investitionen und Wachstum sowie Tragfähigkeit der Staatsfinanzen
  • AG 2: Kompatibilität mit den EU-Fiskalregeln
  • AG 3: Bereichsausnahme für verteidigungsrelevante Ausgaben, Übergangsregelungen nach außergewöhnlichen Notsituationen, Tilgungserfordernisse und Konjunkturbereinigung
  • AG 4: Überwachung und Begrenzung der Staatsschulden

Zeitplan der Kommission

Die Kommission plant, ihren Abschlussbericht im ersten Quartal 2026 vorzulegen. Dieser Bericht soll die Grundlage für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform bilden. Im Anschluss soll das Gesetzgebungsverfahren zeitnah eingeleitet werden.

Einschätzung des Vorsitzenden Stephan Weil

Vorsitzender Stephan Weil führte aus, dass die Diskussionen komplex und vielschichtig seien. Eine einfache Lösung existiere seiner Ansicht nach nicht, da sie sonst bereits vorläge. Er verwies darauf, dass Deutschland seit Jahren in vielen Bereichen – etwa Infrastruktur, Digitalisierung und Bildung – auf Verschleiß fahre. Entscheidend sei daher eine Modernisierung der Schuldenregel, die Raum für Zukunftsinvestitionen ermögliche und gleichzeitig Stabilität sichere. Auf dieser Basis könne ein finanzpolitisches Fundament für Wachstum, Wohlstand und Generationengerechtigkeit entstehen.

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Position des Vorsitzenden Reinhold Hilbers

Reinhold Hilbers betonte, im Zentrum einer wirksamen Reform müsse stehen, dass die Schuldenregel ihre Funktion zur Wahrung der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen beibehalte und stärke. Ebenso wichtig sei eine wirksame Begrenzung der Staatsverschuldung. Eine Reform dürfe nach seiner Auffassung nicht auf eine Aushöhlung fiskalischer Disziplin hinauslaufen. Klare und verlässliche Regeln seien notwendig, um Vertrauen zu schaffen – sowohl in Deutschland als auch in Europa. Die Rolle Deutschlands als Stabilitätsanker im Euroraum leiste hierzu einen wesentlichen Beitrag und sichere dauerhaft günstige Finanzierungsbedingungen für Bund, Länder und Kommunen.

Perspektive des Vorsitzenden Stefan Müller

Stefan Müller hob hervor, dass klare Schuldenregeln für finanzielle Solidität und Generationengerechtigkeit stünden. Sie förderten das Vertrauen in die Stabilität der Staatsfinanzen und des gesamten Euro-Währungsraums. Zugleich stehe Deutschland vor der zentralen Herausforderung, Investitionen in wichtige Zukunftsbereiche zu stärken. Bei der Weiterentwicklung der Schuldenregel müsse daher sorgfältig abgewogen werden, wie ein dauerhafter Rahmen für notwendige Investitionen geschaffen werden könne. Dabei gelte es zu verhindern, dass mögliche Ausnahmen zweckentfremdet würden oder die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen gefährdet werde.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 11.11.2025

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