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Nachtragshaushalt 2025: Land stärkt Kommunen mit Milliardenpaket

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Mit dem Nachtragshaushalt stärkt die Landesregierung insbesondere die Kommunen. Zwei Drittel des Landesanteils am Sondervermögen des Bundes sollen pauschal an die Kommunen fließen, ergänzt durch weitere zusätzliche Mittel.

Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts

Der Ministerrat habe am Dienstag, 18. November 2025, den Regierungsentwurf für einen Nachtragshaushalt für das laufende und kommende Jahr beschlossen. Ziel sei es, die Kommunen zu stärken, wofür insgesamt rund 700 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln vorgesehen seien. Über eine halbe Milliarde Euro solle in den kommunalen Finanzausgleich fließen. Finanziert würden diese Ausgaben über Steuermehreinnahmen beider Jahre. Außerdem werde durch den Nachtragshaushalt die Voraussetzung geschaffen, dass Kommunen die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Investitionsausgaben zügig abrufen können.

Einordnung der Landesregierung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann habe im Anschluss an die Sitzung betont, dass der Haushaltsnachtrag die Kommunen mit einem umfangreichen Finanzpaket stärke. Er habe hervorgehoben, dass zwei Drittel des Landesanteils am Sondervermögen pauschal an die Kommunen weitergegeben würden und zusätzliche Mittel bereitstünden. Damit werde unterstrichen, dass das Land ein verlässlicher Partner sei. Zudem habe er erklärt, die Regierungskoalition habe mit diesem Nachtrag gezeigt, dass sie geschlossen, lösungsorientiert und bis zum Ende der Legislatur voll handlungsfähig sei. Nun solle dafür gesorgt werden, dass die Maßnahmen rasch umgesetzt werden.

Finanzielle Einordnung durch das Finanzministerium

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz habe erläutert, dass die Kommunen durch den Nachtrag zusätzliche 700 Millionen Euro erhielten. Zusammen mit dem Sondervermögen ergäben sich über neun Milliarden Euro. Auch wenn dies nicht alle bestehenden Herausforderungen löse, stelle es dennoch eine erhebliche Unterstützung für die Kommunen dar, die sich in einer schwierigen Lage befänden.

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Bundesmittel und Verteilung des Sondervermögens

Der Bund habe ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen über die kommenden zwölf Jahre aufgelegt. Baden-Württemberg erhalte daraus etwa 13,1 Milliarden Euro. Land und Kommunale Spitzenverbände hätten im Oktober vereinbart, dass rund zwei Drittel – etwa 8,7 Milliarden Euro – an die Kommunen gingen. Der Landesanteil von über vier Milliarden Euro solle für eigene investive Maßnahmen genutzt werden.

Modernisierungsagenda für Baden-Württemberg

Finanzminister Bayaz habe angekündigt, mit dem Landesanteil des Sondervermögens eine Modernisierungsagenda aufzusetzen. Über vier Milliarden Euro würden zusätzlich investiert, unter anderem in Gebäude des Landes, Uniklinika, soziale Einrichtungen und Verkehrsinfrastruktur. Auch Wohnungsbau sowie Maßnahmen zur umweltfreundlichen Wärmeversorgung sollten gefördert werden. Dadurch könne das Land einen deutlichen Modernisierungsschub erreichen.

Größte Investitionsposten

Zu den größten Ausgabenposten gehörten 850 Millionen Euro für Landesgebäude, 1 Milliarde Euro für Straßen, Schienen und Brücken, 800 Millionen Euro für die Uniklinika sowie 300 Millionen Euro für die Wohnraumförderung.

Abruf und Bewilligung der Mittel

Die zuständigen Ressorts sollen die Mittel auf Basis konkreter Maßnahmen über Entnahmeanträge abrufen können. Die Bewilligung übernehme das Finanzministerium. Anträge über zehn Millionen Euro solle zudem der Finanzausschuss des Landtags genehmigen. Die Mittel seien für einen Zeitraum von zwölf Jahren vorgesehen, könnten jedoch schneller ausgeschöpft werden.

Auswirkungen auf das Haushaltsvolumen

Durch den Nachtragshaushalt steige das Volumen des Doppelhaushalts auf rund 66,973 Milliarden Euro im laufenden Jahr und auf rund 70,227 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Ursprünglich seien 66,502 Milliarden Euro beziehungsweise 68,915 Milliarden Euro vorgesehen gewesen.

Übersicht über Deckungsmittel

Tabelleninhalt wie im Original belassen, jedoch sprachlich knapper gefasst:

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Für die Deckung der Ausgaben stehen insbesondere das regionalisierte Ergebnis der Herbst-Steuerschätzung 2025, die Bereinigung bereits berücksichtigter Steuermehreinnahmen sowie eine angepasste Kreditaufnahmemöglichkeit zur Verfügung. Insgesamt ergibt sich ein Deckungsbetrag von 1.127 Millionen Euro.

Übersicht über Deckungsbedarf

Der finanzielle Bedarf in Höhe von ebenfalls 1.127 Millionen Euro ergibt sich unter anderem aus zusätzlichen FAG-Mitteln für Kommunen, Mitteln für Schulbegleitung und Inklusionsausgleich, der Anpassung der Privatschulfinanzierung, Zuführungen zu Rücklagen sowie Umsetzungskosten des Sondervermögens.

Hinweis zu Steuermehreinnahmen

Die in der Steuerschätzung für 2025 enthaltenen Mehreinnahmen beinhalten Beträge aus einer Zensus-Nachzahlung sowie Leistungen des Bundes für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Da diese bereits im ursprünglichen Haushalt berücksichtigt wurden, müssen sie wieder abgezogen werden.

Übersicht über die Verteilung des Sondervermögens

Die Mittelverteilung umfasst unter anderem:

  • 8.766 Mio. € für kommunale Infrastruktur
  • 700 Mio. € für Straßen und Brücken
  • 300 Mio. € für Schiene und ÖPNV
  • 800 Mio. € für Uniklinika
  • 200 Mio. € für Krankenhausinfrastruktur
  • 300 Mio. € für Schulbau und -sanierung von Privatschulen
  • 200 Mio. € für Rettungsdienst, Katastrophenschutz und innere Sicherheit
  • 160 Mio. € für Sportstätten
  • 250 Mio. € für Wärmewende
  • 850 Mio. € für Landesgebäude und Klimaschutz
  • 300 Mio. € für Wohnraumförderung
  • 80 Mio. € für Digitalisierung der Landesverwaltung
  • 100 Mio. € für Klimaanpassung in der Wasserwirtschaft
  • 50 Mio. € für Einrichtungen der Sozialwirtschaft
  • 30 Mio. € für überbetriebliche Bildungsstätten

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Ministeriums für Finanzen vom 18.11.2025

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