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Digitalisierung und Nachwuchs im Fokus

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Finanzministerin Doris Ahnen besuchte das Finanzamt Bad Kreuznach, um sich ein Bild von den aktuellen Entwicklungen bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen zu machen. Dabei tauschte sie sich auch mit jungen Nachwuchskräften aus, die eine bedeutende Rolle für eine moderne und leistungsfähige Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz spielen.

Moderne und digitale Verwaltung

Mit ihrem Besuch hob die Finanzministerin hervor, wie wichtig eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Steuerverwaltung ist, die auf Digitalisierung, qualifizierte Fachkräfte und eine starke Serviceorientierung setzt. Sie betonte, dass die Digitalisierung die Arbeitsprozesse in der Steuerverwaltung grundlegend verändere und große Chancen biete. Moderne IT-Systeme würden die Bearbeitung der Steuererklärungen erleichtern und zugleich Freiräume für komplexere Aufgaben schaffen. Zudem äußerte sie, dass sie sich besonders darüber freue, mit engagierten jungen Kolleginnen und Kollegen gut für die Zukunft aufgestellt zu sein.

Fortschritte in Richtung papierloser Steuerverwaltung

Die Steuerverwaltungen aller Bundesländer arbeiten intensiv daran, die Bearbeitung der Steuererklärungen vollständig zu digitalisieren und auf Papier zu verzichten. Die fortschreitende Digitalisierung trägt dazu bei, Bürokratie abzubauen und den Service für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiter zu verbessern. Gleichzeitig spielt sie eine wichtige Rolle dabei, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit optimal zu entlasten.

Zuständigkeit des Finanzamts Bad Kreuznach

Das Finanzamt Bad Kreuznach verfügt über insgesamt 203 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie aktuell 35 Auszubildende. Zuständig ist es räumlich für den Landkreis Bad Kreuznach – mit Ausnahme der Verbandsgemeinde Kirn-Land und der Stadt Kirn – sowie für die Verbandsgemeinde Wöllstein im Landkreis Alzey und die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen im Landkreis Mainz-Bingen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz vom 10.11.2025

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