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Kabinett ermöglicht höheren Verschuldungsspielraum für Sanierungsländer

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Das Bundeskabinett habe am heutigen Tag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes beschlossen. Ziel sei es, auch den Ländern, die Sanierungshilfen beziehen, die Nutzung des im März 2025 eingeführten erweiterten Verschuldungsspielraums zu ermöglichen. So solle insbesondere in Bremen und dem Saarland eine umfassendere Finanzierung von Zukunftsausgaben und Investitionen gewährleistet werden.

Stärkung der Investitionsfähigkeit aller staatlichen Ebenen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil habe erklärt, man stärke damit die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen, sodass auf allen Ebenen des Staates verstärkt in Bereiche wie Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung und Gesundheitsversorgung investiert werden könne. Bereits durch die Grundgesetzänderungen im März seien größere Spielräume geschaffen worden. Die aktuelle Gesetzesänderung solle nun sicherstellen, dass alle Bundesländer verstärkt investieren könnten. Dies sei angesichts eines erheblichen Investitionsstaus dringend erforderlich. Zugleich verwies Klingbeil auf das Investitionspaket des Bundes in Höhe von 100 Milliarden Euro, das unmittelbar den Ländern und Kommunen zugutekommen solle.

Zudem kündigte Klingbeil an, dass sich die Bundesregierung in den kommenden Monaten intensiv mit der Problematik kommunaler Altschulden befassen werde. Ziel sei es, gemeinsam mit den Ländern tragfähige Lösungen zu finden und die Kommunen bei finanziellen Herausforderungen zu unterstützen. Starke Kommunen seien ein zentraler Pfeiler der Demokratie.

Modifizierte Schuldenbremse: Länder erhalten strukturellen Verschuldungsspielraum

Durch die zum 25. März 2025 in Kraft getretene Änderung von Art. 109 Abs. III GG hätten die Länder einen zusätzlichen strukturellen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts erhalten. Damit verfügten sie nun über denselben Spielraum wie der Bund. Die Bundesregierung habe diesen Verfassungsauftrag mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Strukturkomponente für die Länder, der am 2. Juli 2025 vorgelegt worden sei, einfachgesetzlich umgesetzt.

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Anpassung des Sanierungshilfengesetzes: Neue Kreditspielräume auch für Bremen und das Saarland

Um allen Ländern die Nutzung der erweiterten Verschuldungsspielräume zu ermöglichen, werde das Sanierungshilfengesetz entsprechend angepasst. So solle verhindert werden, dass Bremen und das Saarland bei Inanspruchnahme struktureller Kredite mit Sanktionen rechnen müssten. Dennoch bleibe die Möglichkeit zur Kreditaufnahme in diesen beiden Ländern eingeschränkt, um eine übermäßige Verschuldung abzubauen. Beide Länder würden verpflichtet, regelmäßig über den Schuldenabbau und Maßnahmen zur künftigen Einhaltung der Schuldenbremse zu berichten.

100-Milliarden-Euro-Investitionspaket für Länder und Kommunen

Bereits am 2. Juli 2025 habe die Bundesregierung mit dem entsprechenden Gesetzespaket die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Ländern und Kommunen insgesamt 100 Milliarden Euro für Investitionen bereitzustellen. Ziel sei eine schnelle, flexible und zielgerichtete Mittelverwendung entsprechend der örtlichen Prioritäten. Die Mittel sollen vorrangig in folgende Bereiche fließen: Bevölkerungsschutz, Verkehrs- sowie Energie- und Wärmeinfrastruktur, Gesundheitswesen, Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Digitalisierung.

Koordination mit Ländern zu kommunalen Finanzfragen

Darüber hinaus befinde sich der Bund mit den Ländern im Austausch, um die Kommunen bei finanziellen Herausforderungen zu unterstützen. Dies betreffe insbesondere die Regelung kommunaler Altschulden, die Entlastung finanzstarker Länder sowie der ostdeutschen Länder im Rahmen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes. Diese Themen sollen in den kommenden Monaten bearbeitet werden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 23.07.2025

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