Die Regierungskoalition habe im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die Vorschläge für eine Modernisierung der Schuldenregel des Grundgesetzes unterbreiten solle. Ziel sei es, dauerhaft zusätzliche Investitionen zur Stärkung Deutschlands zu ermöglichen. Nach Angaben der Bundesregierung seien die Vorbereitungen für die Einsetzung dieser Kommission nun abgeschlossen. Das Mandat sowie die personelle Besetzung seien finalisiert worden, sodass die Kommission mit insgesamt 15 Mitgliedern zeitnah ihre Arbeit aufnehmen könne.
Dreier-Vorsitz mit Erfahrung aus Politik und Haushalt
Den gemeinsamen Vorsitz übernähmen Stephan Weil, ehemaliger Ministerpräsident von Niedersachsen, Eckhardt Rehberg, langjähriger haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sowie Stefan Müller, ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Klingbeil: „Konflikt um Schuldenbremse beilegen“
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil habe erklärt, über viele Jahre sei in Deutschland kontrovers über die Schuldenbremse diskutiert worden. Ziel der Regierung sei es, diesen Konflikt zu beenden. Man strebe eine kluge Reform an, die dauerhaft Spielräume für Investitionen eröffne und zugleich die Schuldenlast begrenze. Es gebe hierbei kein einfaches „schwarz oder weiß“.
Deutschland sei auf eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur angewiesen. Gerade im Interesse kommender Generationen müsse in Zukunftsfähigkeit, wirtschaftliche Stärke und Sicherheit investiert werden – und das bei gleichzeitig soliden Staatsfinanzen.
Die Kommission werde hierfür konkrete Vorschläge erarbeiten. Dabei bündele man ökonomisches und verfassungsrechtliches Fachwissen und bringe herausragende, unabhängige Persönlichkeiten zusammen. Der Minister habe seine Vorfreude auf die Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten betont. Man verfolge einen ambitionierten Zeitplan, da für Zukunftsinvestitionen Planungssicherheit erforderlich sei. Deshalb sei es positiv, dass die Kommission nun ihre Arbeit aufnehme und noch im laufenden Jahr Ergebnisse vorlegen solle.
Ziele und Mandat der Kommission
Die Expertenkommission solle konkrete Regelungsvorschläge zur Reform der Schuldenregel erarbeiten. Diese Vorschläge müssten dauerhaft zusätzliche Investitionen über die Laufzeit des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ hinaus ermöglichen und gleichzeitig eine tragfähige Entwicklung der öffentlichen Finanzen gewährleisten.
Der Vorschlag der Kommission solle die Vorgaben des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts berücksichtigen und könne auch Überlegungen zu dessen Weiterentwicklung enthalten. Zudem werde besonderer Wert auf Handhabbarkeit und Transparenz einer reformierten Regelung gelegt.
Unabhängigkeit und Unterstützung
Die Kommission arbeite unabhängig und könne zusätzlich externe Expertise einholen. Sie werde bei ihrer Tätigkeit vom Bundesministerium der Finanzen unterstützt.
Zusammensetzung der Kommission
Die 15 Mitglieder der Expertenkommission setzten sich wie folgt zusammen:
Gemeinsamer Vorsitz:
• Stephan Weil, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen a. D.
• Eckhardt Rehberg, ehem. haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
• Stefan Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im BMBF a. D.
Weitere Mitglieder:
• Prof. Dr. Thiess Büttner, Vorsitzender des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats
• Prof. Dr. Désirée I. Christofzik, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
• Prof. Dr. Sebastian Dullien, IMK, Hans-Böckler-Stiftung
• Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts
• Werner Gatzer, Staatssekretär im BMF a. D.
• Prof. Dr. Johannes Hellermann, Universität Bielefeld
• Prof. Dr. Hanno Kube, Universität Heidelberg
• Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats
• Philippa Sigl-Glöckner, Dezernat Zukunft – Institut für Makrofinanzen
• Ass. Prof. Dr. Isabella Weber, University of Massachusetts Amherst
• Prof. Dr. Ruth Weber, Universität Speyer
• Prof. Volker Wieland, Goethe Universität Frankfurt, IMFS
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 25.07.2025


