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Steuerfahndung nimmt Influencer ins Visier

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen untersucht aktuell ein umfangreiches Datenpaket, das von mehreren Social-Media-Plattformen stammt. Es umfasst 6000 Datensätze mit einem potenziellen steuerstrafrechtlichen Volumen von rund 300 Millionen Euro. Im Fokus stehen professionelle Influencerinnen und Influencer, die durch gezielte Strategien und mit erheblicher krimineller Energie ihre steuerlichen Pflichten umgehen.

Fokus auf professionelle Täter

Das spezialisierte Influencer-Team des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) verfolgt gezielt steuerrechtlich relevante Aktivitäten auf Social-Media-Plattformen. Derzeit analysieren die Ermittlerinnen und Ermittler ein Datenpaket mit tausenden Datensätzen, das Hinweise auf nicht versteuerte Einnahmen aus Werbung, Abonnements und weiteren Einnahmequellen liefert. Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Influencer aus Nordrhein-Westfalen und weisen ein mutmaßliches Steuerstrafvolumen in dreistelliger Millionenhöhe auf.

Stephanie Thien, die Leiterin des LBF NRW, betonte, dass Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter bei der strukturierten Aufarbeitung von Steuerbetrug im Bereich Social Media sei. Ihr zufolge konzentriere sich das Influencer-Team nicht auf Gelegenheitswerbung von Personen mit kleineren Accounts, sondern auf professionelle Akteurinnen und Akteure mit großen Reichweiten und erheblichen Einnahmen. Laut Thien sei es keineswegs unüblich, dass Influencer monatlich mehrere zehntausend Euro verdienten, ohne über eine Steuernummer zu verfügen. Dabei handele es sich nicht um Überforderung, sondern um gezielte Steuerhinterziehung.

Komplexe Ermittlungen durch digitale Verschleierung

Die Aufklärungsarbeit gestaltet sich aufwendig, da viele Influencerinnen und Influencer keinen festen Wohnsitz angeben oder ihren steuerlichen Status ins Ausland verlagern, beispielsweise nach Dubai. Die Einnahmequellen sind vielfältig und reichen von Klickvergütung über Produktempfehlungen bis hin zu temporären Werbekooperationen, deren Inhalte nach 24 Stunden verschwinden. Gerade diese flüchtigen Inhalte erschweren die Beweisführung erheblich.

Nordrhein-Westfalen habe laut Behördenangaben bereits frühzeitig Ermittlungsmethoden entwickelt, um auch solche flüchtigen Werbeformen nachverfolgen und beweissicher dokumentieren zu können. Diese Techniken seien inzwischen auch in anderen Bundesländern übernommen worden.

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Wohnsitzverlagerung und Fahndungserfolge

Das Influencer-Team aus der Regionalabteilung Rheinland-Süd mit Standorten in Köln und Bonn steht vor erheblichen Herausforderungen. Viele Verdächtige versuchen, sich der deutschen Steuerpflicht durch offizielle Wohnsitzverlagerung an bekannte Briefkastenadressen zu entziehen. Erst durch kontinuierliche Analyse von Social-Media-Aktivitäten gelingt es, den tatsächlichen Aufenthaltsort in Nordrhein-Westfalen zu ermitteln. In der Folge können Durchsuchungen und sogar Haftbefehle veranlasst werden.

Stephanie Thien erklärte, dass die meisten Verdächtigen über ausreichende finanzielle Mittel verfügten, um Steuerschulden schnell zu begleichen. Dennoch falle auf, dass sich viele Fälle durch eine hohe Rückfallquote auszeichneten – ein weiterer Hinweis auf vorsätzliches Handeln.

Hunderte Verfahren – hohe Beträge

Aktuell führt das Influencer-Team des LBF NRW etwa 200 laufende Strafverfahren gegen Influencerinnen und Influencer mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Die Fälle aus dem aktuell ausgewerteten Datenpaket sind dabei noch nicht eingerechnet. In der Regel betreffen die Verfahren steuerliche Fehlbeträge im hohen fünfstelligen Bereich, vereinzelt sogar im Millionenbereich.

Neue Struktur zur Bekämpfung von Finanzkriminalität

Seit dem 1. Januar 2025 ist das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) zentrale Anlaufstelle für die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen. Mit rund 1200 spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bündelt die Behörde die Kompetenzen in den Bereichen Steuerbetrug, Geldwäsche und Cyberkriminalität. Es ist die erste Einrichtung dieser Art auf Landesebene in Deutschland.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW vom 15.07.2025

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