Das Bundeskabinett hat heute zwei bedeutende Gesetzentwürfe beschlossen: Zum einen geht es um ein Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen der Länder und Kommunen. Zum anderen wurde ein Gesetzentwurf zur Verteilung neuer struktureller Verschuldungsspielräume auf die Länder sowie zur Einbindung des Stabilitätsrates in das neue EU-System der Haushaltsüberwachung verabschiedet.
Finanzhilfen und neue Verschuldungsspielräume für Länder und Kommunen
Der erste Gesetzentwurf sieht vor, dass Länder und Kommunen finanzielle Mittel aus einem 100 Milliarden Euro umfassenden Sondervermögen des Bundes erhalten. Ziel ist es, Investitionen vor Ort deutlich zu stärken – insbesondere in den Bereichen Bildung, Betreuung, Verkehr, Energie, Digitalisierung, Wohnungsbau, Krankenhausmodernisierung und Klimaschutz. Der zweite Entwurf gewährt den Ländern künftig denselben strukturellen Verschuldungsspielraum wie dem Bund. Damit können sie ihren Haushaltsrahmen deutlich erweitern und ihre Kommunen stärker unterstützen.
Bundesfinanzminister betont Investitionsoffensive
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil erklärte, die Bundesregierung investiere massiv in die Modernisierung Deutschlands. Es gehe um bessere Schulen, Kitas und Krankenhäuser sowie um moderne Verkehrswege, Klimaschutz und Digitalisierung. Diese Investitionen würden Wachstum schaffen und das Land in Bewegung bringen.
Klingbeil betonte, das Kabinett habe Regelungen beschlossen, mit denen der Bund den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stelle. Dies stärke die Handlungsfähigkeit vor Ort und ermögliche flexible und pragmatische Lösungen. Er kritisierte, dass in der Vergangenheit zu viel gespart worden sei und ein erheblicher Investitionsstau entstanden sei. Mit dem Gesamtpaket von 500 Milliarden Euro solle nun eine spürbare Verbesserung im Alltag erreicht werden.
Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen der Länder und Kommunen
Der erste Gesetzentwurf konkretisiert Artikel 143h Absatz 2 des Grundgesetzes auf einfachgesetzlicher Ebene. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, damit Länder und Kommunen insgesamt 100 Milliarden Euro für Investitionen erhalten. Diese Mittel sollen zur Stärkung der Infrastruktur beitragen und damit langfristiges Wirtschaftswachstum fördern.
Die Verteilung der Mittel erfolgt gemäß einer Vereinbarung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf Basis des Königsteiner Schlüssels. Finanziert werden können Investitionen, die nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Bewilligungen sind bis Ende 2036 möglich.
Die Bundesmittel sollen flexibel und entsprechend der lokalen Prioritäten eingesetzt werden. Eine abschließende Liste förderfähiger Bereiche enthält der Gesetzentwurf nicht. Genannt werden jedoch u. a.:
- Bevölkerungsschutz
- Verkehrsinfrastruktur
- Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur
- Energie- und Wärmeinfrastruktur
- Bildungsinfrastruktur
- Betreuungsinfrastruktur
- Wissenschaftsinfrastruktur
- Forschung und Entwicklung
- Digitalisierung
Für die zweckgerechte Verwendung der Mittel sind die Länder verantwortlich.
Gesetz zur Umsetzung der Strukturkomponente für die Länder
Mit der Änderung des Artikels 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, die am 25. März 2025 in Kraft trat, erhalten die Länder einen strukturellen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit wird den spezifischen Finanzbedarfen der Länder Rechnung getragen, die unabhängig von Konjunkturverläufen oder Notlagen bestehen. Dies erweitert ihre haushaltspolitischen Spielräume erheblich.
Der neue Gesetzentwurf regelt die Aufteilung dieses Verschuldungsspielraums auf die einzelnen Länder.
Anpassung an das neue EU-Haushaltsrecht
Darüber hinaus beinhaltet der Entwurf Änderungen am Haushaltsgrundsätzegesetz, am Stabilitätsratsgesetz und am Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz. Diese Anpassungen sind notwendig, um das neue EU-System zur Haushaltsüberwachung rechtlich abzusichern.
Seit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Frühjahr 2024 sind die Nettoausgaben der zentrale Indikator für die europäische Haushaltsüberwachung. Sie ersetzen die bisherige Begrenzung des strukturellen gesamtstaatlichen Defizits auf 0,5 Prozent des BIP. Der sogenannte Nettoausgabenpfad soll sicherstellen, dass die Staatsfinanzen in allen EU-Mitgliedstaaten solide und tragfähig bleiben.
Zur Einbindung des Stabilitätsrates und seines unabhängigen Beirats in dieses neue EU-System sieht der Gesetzentwurf entsprechende Änderungen in den genannten Gesetzen vor.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 02.07.2025


