Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 dem steuerlichen Investitionssofortprogramm der Bundesregierung zugestimmt. Ministerpräsident Alexander Schweitzer erklärte, dass mit dem sogenannten „Investitionsbooster“ die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Wende geschaffen würden – nach drei Jahren Rezession infolge der Corona-Pandemie, des Ukrainekriegs und der Energiekrise. Er betonte, dass die steuerlichen Verbesserungen zu mehr Investitionen in der Wirtschaft führen dürften. Zwar seien die Steuerausfälle eine Belastung für die öffentlichen Haushalte, jedoch werde auf eine belebende Wirkung gesetzt, die die Konjunktur stärke, für eine positive Stimmung sorge und neues Vertrauen in die Zukunft schaffe.
Einigung über Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern
Der Zustimmung des Bundesrats ging eine Einigung zwischen Bund und Ländern über die Verteilung der finanziellen Lasten voraus. Dabei wurde festgelegt, dass die Kommunen einen vollständigen Ausgleich für die Steuerausfälle erhalten, die ihnen in den Jahren 2025 bis 2029 durch das Gesetz entstehen. Der Ausgleich summiert sich auf mehr als 13 Milliarden Euro.
Darüber hinaus sagte der Bund zusätzliche Fördermittel in Höhe von jeweils rund vier Milliarden Euro pro Jahr für Investitionen der Länder in die Bereiche Kinderbetreuung, Bildungsinfrastruktur, Wissenschaft und Forschung sowie Krankenhäuser zu.
Bedeutung der Investitionen für Wachstum und Arbeitsplätze
Ministerpräsident Schweitzer und Finanzministerin Doris Ahnen betonten, dass Investitionen entscheidend seien, um das Wachstum der deutschen Volkswirtschaft wieder zu stärken und hochwertige Arbeitsplätze zu sichern. Der „Investitionsbooster“ enthalte hierzu eine Reihe geeigneter Maßnahmen.
Zugleich verwiesen sie auf die Notwendigkeit stabiler öffentlicher Haushalte auf allen staatlichen Ebenen. Ohne einen finanziellen Ausgleich wären viele Kommunen durch die erwarteten Steuerausfälle an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gelangt. Es hätte keinen Sinn ergeben, private Investitionen anzuregen, wenn gleichzeitig kommunale Investitionen gekürzt werden müssten, um Haushaltslücken zu schließen. Umso wichtiger sei die rasche und konstruktive Einigung mit dem Bund gewesen, die den Weg für die heutige Zustimmung des Bundesrats geebnet habe.
Steuerliche Maßnahmen und Entlastungsvolumen
Der „Investitionsbooster“ beinhaltet unter anderem verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten sowie eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem Jahr 2028. Ziel ist es, unternehmerische Investitionen anzukurbeln und das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft zu stärken.
Nach Schätzungen der Bundesregierung beläuft sich das steuerliche Entlastungsvolumen in den Jahren 2025 bis 2029 auf über 48 Milliarden Euro. Ursprünglich sollten rund 30 Milliarden Euro – also fast zwei Drittel – von den Haushalten der Länder und Kommunen getragen werden. Diese ungleiche Verteilung sei nun korrigiert worden.
Finanzministerin Ahnen hob hervor, dass die Kommunen durch die erwarteten Gewerbesteuerausfälle besonders stark betroffen seien. Angesichts der bereits heute vielfach angespannten Finanzlage der Städte und Gemeinden sei es essenziell gewesen, dass der Bund einen gezielten Ausgleich für diese Belastungen schaffe.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz vom 11.07.2025


