Das Finanzministerium wird das Transparenzregister zur neuen Grundsteuer im Land zum 30. Juni vom Netz nehmen. Dieses Register diente bislang dazu, die aufkommensneutralen Hebesätze der Kommunen für die Grundsteuer B darzustellen. Es war im September 2024 online geschaltet worden.
Orientierungshilfe für Bürgerinnen, Bürger und Kommunen
Ziel des Transparenzregisters war es, Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen eine unverbindliche Orientierung darüber zu geben, wie ein aufkommensneutraler Hebesatz aussehen könnte. Mit „Aufkommensneutralität“ ist gemeint, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa gleichbleibend sind.
Funktion des Registers erfüllt
Inzwischen haben die Kommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt. Damit habe das Transparenzregister seinen Zweck erfüllt, teilte das Finanzministerium mit.
Bedeutung der Hebesätze
Die Hebesätze der Kommunen sind ein zentraler Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer. Ihre Höhe bestimmt maßgeblich die Steuerlast für Eigentümerinnen und Eigentümer. Dabei legt jede Kommune ihren eigenen Hebesatz fest.
Hintergrund der Grundsteuerreform
Die Reform der Grundsteuer war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte. Seit dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer B im Land auf Basis des neuen „modifizierten Bodenwertmodells“ erhoben. Dabei richtet sich die Bewertung im Wesentlichen nach der Grundstücksgröße und dem Bodenrichtwert. Dieses Bewertungsergebnis wird mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Der daraus entstehende Grundsteuermessbetrag wird schließlich mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert, um die endgültige Steuerhöhe zu berechnen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Ministeriums der Finanzen vom 27.06.2025