Die Finanzminister der Länder haben sich im Rahmen der Finanzministerkonferenz für eine Reform der privaten Altersvorsorge ausgesprochen und der Bundesregierung ihre Unterstützung bei der Umsetzung angeboten. Die Initiative zu diesem Beschluss ging von Hessen aus. Das Land setzt sich seit Jahren mit dem Konzept der Deutschland-Rente für eine grundlegende Neuausrichtung ein. Vorgesehen ist ein standardisiertes Produkt zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge, das einfacher gestaltet ist und Bürgerinnen und Bürgern als verlässlicher Vergleichsmaßstab dienen soll.
Herausforderungen für das Rentensystem
Hessens Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz betonte, dass die demografische Entwicklung eine große Herausforderung für die umlagefinanzierte gesetzliche Rente darstelle. Die Menschen würden immer älter und die Zahl der älteren Menschen nehme weiter zu. Die gesetzliche Rente stoße daher an ihre Grenzen. Deshalb müsse die ergänzende private Altersvorsorge dringend verbessert werden. Die derzeitigen Produkte seien zu komplex und schwer vergleichbar.
Reformbedarf wird seit Jahren erkannt
Lorz erklärte weiter, dass eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge bereits seit Jahren notwendig sei, jedoch bisher nicht mit ausreichender Entschlossenheit angegangen wurde. Die aktuelle Bundesregierung habe nun angekündigt, dieses Vorhaben in ihrer Amtszeit anzugehen. Er zeigte sich erfreut darüber, dass die Länder die Bundesregierung darin bestärken, wichtige Schritte zu unternehmen. Das Konzept der Deutschland-Rente könne dabei als tragfähige Grundlage dienen.
Zeit als entscheidender Faktor
Zudem wies Lorz darauf hin, dass die Menschen rasch ein nachvollziehbares und vergleichbares Angebot für die private Altersvorsorge benötigten. Der Aufbau eines privaten Kapitalstocks sei in erster Linie eine Frage der Zeit – je früher damit begonnen werde, desto besser.
Beschlüsse der Länderfinanzminister
Die Länderfinanzminister fordern eine Reform der privaten Altersvorsorge und befürworten die Einführung eines Standardprodukts, das bei unterschiedlichen Anbietern abgeschlossen werden kann. Dies ermögliche einen transparenten Kostenvergleich. Im Unterschied zu vielen aktuellen Angeboten solle dieses Produkt einen höheren Aktienanteil enthalten, um langfristig bessere Renditen zu ermöglichen. Auch die staatliche Förderung solle vereinfacht werden. Die konzeptionellen Grundlagen dieses Modells habe Hessen bereits mit der Deutschland-Rente vorgelegt.
Vorteile der Deutschland-Rente
Ein wesentlicher Kritikpunkt an der heutigen geförderten Altersvorsorge seien laut der Länder die überhöhten Garantievorgaben. Diese würden zwar auf den ersten Blick Sicherheit vermitteln, verhinderten jedoch renditestärkere Anlagen – insbesondere in Aktien. Dabei sei das Risiko breit gestreuter Aktienanlagen über lange Zeiträume hinweg begrenzt, wodurch starre Garantien unnötig würden. Zudem böten nominale Garantien keinen Schutz vor Kaufkraftverlust durch Inflation.
Mehr Transparenz und niedrigere Kosten
Ein häufig geäußerter Vorbehalt vieler Sparer sei die Angst vor überteuerten Produkten. In der Vergangenheit sei es immer wieder zu Berichten über zu hohe Kosten gekommen. Ein Standardprodukt könne hier Abhilfe schaffen, indem es Transparenz schaffe. Daher sei vorgesehen, dass ein privatwirtschaftlich geführter Deutschlandsfonds unter staatlicher Aufsicht ein solches Produkt anbiete. Dieses solle gleichzeitig als Benchmark für andere Produkte dienen und so auch dort überhöhte Kosten verhindern helfen.
Automatische Einbindung unentschlossener Sparer
Ein großes Hindernis für die kapitalgedeckte Altersvorsorge sei der zögerliche Einstieg vieler Menschen. Aus Unsicherheit oder Überforderung würden Entscheidungen aufgeschoben – wertvolle Zeit für den Kapitalaufbau gehe dadurch verloren. Ein Standardprodukt des Deutschlandsfonds könne hier eine Lösung bieten. Um diese Hürde zu überwinden, sei es sinnvoll, unentschlossene Bürgerinnen und Bürger automatisch in die zusätzliche Altersvorsorge einzubeziehen – es sei denn, sie lehnten dies ausdrücklich ab.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 26.06.2025


