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Geplante Notunterkunft in Bruchsal wird gestrichen

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Die ursprünglich vorgesehene Notunterkunft für Geflüchtete auf dem Gelände der ehemaligen Landesfeuerwehrschule in Bruchsal wird aufgrund geänderter Rahmenbedingungen nicht realisiert. Das Justiz- und das Finanzministerium haben gemeinsam entschieden, die Planungen für die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung (EA) auf dem landeseigenen Gelände einzustellen. Ursprünglich war vorgesehen, die Einrichtung befristet für fünf Jahre zu betreiben.

Geänderte Rahmenbedingungen ausschlaggebend

Grundlage für die Entscheidung sei laut Ministerien die veränderte Gesamtsituation seit dem Zeitpunkt der ursprünglichen Planungen. Dabei wurden mehrere Faktoren berücksichtigt: die inzwischen geschätzten Gesamtbaukosten – einschließlich der Kosten für Ab- und Wiederaufbau an einem anderen Standort –, die derzeitigen Zugangszahlen sowie laufende Entwicklungen hinsichtlich möglicher dauerhafter Erstaufnahmeeinrichtungen an anderen Orten. In Kombination mit der auf maximal fünf Jahre begrenzten Betriebszeit sei eine Umsetzung der Notunterkunft in Bruchsal für das Land nicht mehr darstellbar.

Zusammenarbeit für Wohnbauentwicklung

Stadt und Land beabsichtigen, das Gelände künftig für Wohnbauzwecke zu nutzen. In diesem Zusammenhang werde eine enge Abstimmung zwischen der Stadt Bruchsal und dem Land Baden-Württemberg angestrebt.

Übergangslösungen bleiben notwendig

Angesichts des Wegfalls bestehender Notkapazitäten und temporärer Unterkünfte sowie weiterhin hoher Zugangszahlen bleibt laut Landeskonzeption ein kurzfristiger Bedarf an zusätzlichen Unterbringungskapazitäten bestehen. Ziel sei es, schrittweise Regelkapazitäten in Höhe von 15.000 Plätzen für etwa 12.000 unterzubringende Personen in Baden-Württemberg zu schaffen. Die Einrichtung in Bruchsal war ursprünglich als temporäre Maßnahme im Rahmen dieses Übergangskonzepts vorgesehen.

Fokus auf dauerhafte Erstaufnahmeeinrichtungen

Der grundsätzliche Bedarf für Unterbringungsplätze bleibt laut Landesregierung bestehen. Im Vordergrund stehe nun die Errichtung und der Ausbau nachhaltiger, langfristig betriebener Einrichtungen. Deren Umsetzung werde weiterhin intensiv verfolgt.

Hintergrund zur Bruchsaler Planung

Seit dem Jahr 2022 plante das Land, das Areal der ehemaligen Landesfeuerwehrschule vorübergehend für bis zu fünf Jahre als Erstaufnahmeeinrichtung mit einer Kapazität von bis zu 500 Personen zu nutzen. Nach Ablauf der Nutzung sollte das Gelände der Stadt Bruchsal für Zwecke der Wohnbebauung überlassen werden. Hierfür wurde bereits ein notariell beurkundeter Kaufvertrag abgeschlossen. Zudem existiert seit 2024 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Bruchsal über die zeitlich begrenzte Nutzung bis zur endgültigen Überlassung.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Ministeriums der Finanzen vom 25.06.2025

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