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Bremen legt Eckwerte für Doppelhaushalt 2026/27 fest; schwierige Bedingungen!

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Die Aufstellung der Haushalte für die Jahre 2026 und 2027 erfolgt unter sehr schwierigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen. Die weiterhin stagnierende Wirtschaftslage führt zu erheblichen Steuerausfällen. Zudem verursachen gesetzliche Änderungen auf Bundesebene – wie das Steuerfortentwicklungsgesetz und das Wachstumschancengesetz – zusätzliche Einnahmeverluste für das Land Bremen. Neue Gesetzesinitiativen wie das geplante Investitionssofortprogramm könnten die finanziellen Einbußen weiter verschärfen. Zusätzlich bestehen erhebliche Unsicherheiten durch internationale Handelskonflikte, von denen insbesondere das exportorientierte Bremen betroffen ist. Trotz dieser Herausforderungen muss Bremen angesichts einer drohenden Haushaltsnotlage ein umfassendes Sanierungsprogramm umsetzen. In diesem Kontext hat der Senat am 17. Juni 2025 die Eckwerte für die Haushalte 2026 und 2027 beschlossen und damit die finanziellen Rahmenbedingungen für die Ressorts festgelegt.

Ausgewogene Finanzpolitik trotz Krisen

Laut Finanzsenator Björn Fecker wahrt der Senat mit den beschlossenen Eckwerten die Balance zwischen notwendiger Haushaltskonsolidierung und gezielten Investitionen – insbesondere in die Bereiche Bildung, Wirtschaftsstandort und Klimaneutralität. Die Finanzpolitik stehe laut Fecker vor großen Herausforderungen, bedingt durch massive Steuerausfälle und weltweite Handelsrisiken. Der eingeschlagene Sparkurs bedeute Einschränkungen sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen. Auch die Verwaltung müsse ihren Beitrag leisten. Ziel sei es, Bremen langfristig auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen. Dennoch werde bei den Etats gezielt investiert – etwa in Bildung, den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft sowie in die Wissenschaft. Fecker betonte, dass Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie erweiterte Kreditaufnahmemöglichkeiten der Länder dabei helfen sollen, trotz angespannter Einnahmesituation verfassungskonforme Haushalte aufzustellen. Der finanzielle Spielraum bleibe dennoch äußerst begrenzt.

Forderung nach Kompensation durch den Bund

In Bezug auf das Investitionssofortprogramm machte Finanzsenator Fecker deutlich, dass Bremen zusätzliche Belastungen durch Maßnahmen des Bundes zu Lasten der Länder und Kommunen nicht mehr schultern könne. Für eine Zustimmung im Bundesrat fordere Bremen daher einen angemessenen finanziellen Ausgleich für drohende Steuerausfälle von über 350 Millionen Euro.

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Eckdaten der Haushalte 2026/27

Die bereinigten Einnahmen des Landes werden 2026 auf etwa 5,9 Milliarden Euro und 2027 auf rund 6,2 Milliarden Euro geschätzt. Die Stadt Bremen rechnet mit Einnahmen von jeweils rund 4,1 Milliarden Euro bzw. 4,2 Milliarden Euro. Auf der Ausgabenseite plant das Land 2026 mit etwa 6,2 Milliarden Euro und 2027 mit fast 6,3 Milliarden Euro. Die Stadt Bremen kalkuliert mit Ausgaben von rund 4,2 Milliarden Euro im Jahr 2026 und etwa 4,3 Milliarden Euro im Jahr 2027.

Die größten Ausgabenposten bei den konsumtiven Ausgaben im Land sind der Bereich Kinder und Bildung mit über einer Milliarde Euro sowie die Sozialausgaben mit knapp unter einer Milliarde Euro. In der Stadt Bremen entfallen rund 1,3 Milliarden Euro auf Soziales und über 630 Millionen Euro auf Kinder und Bildung. Die Personalausgaben liegen in beiden Fällen jeweils bei über einer Milliarde Euro. Eine jährliche Kürzungsquote von 1,45 Prozent beim Personalbestand wird – mit Ausnahme von Polizei, Kitas, Schulen, Justiz und Steuerverwaltung – umgesetzt.

Investitionsausgaben und Bürgschaftsverpflichtung

Für Investitionen sind im Land 476 Millionen Euro im Jahr 2026 und 391 Millionen Euro im Jahr 2027 eingeplant. Die Stadt Bremen plant mit Investitionsausgaben von 351 Millionen Euro im Jahr 2026 und 326 Millionen Euro im Jahr 2027. Im Landeshaushalt 2026 ist zudem die Ablösung der Bürgschaftsverpflichtung für den Jade-Weser-Port mit über 62 Millionen Euro berücksichtigt.

Konsolidierungsmaßnahmen und Gebührenerhöhungen

Im Jahr 2026 sind für das Land globale Minderausgaben in Höhe von 3,8 Millionen Euro und im Jahr 2027 in Höhe von 8,9 Millionen Euro erforderlich. Dem stehen jährlich geplante Mehreinnahmen von einer Million Euro durch Gebührenerhöhungen gegenüber – ein Vorgehen, das auch für die Stadt Bremen gilt. Dort betragen die erforderlichen Minderausgaben 2,5 Millionen Euro in 2026 und 3,5 Millionen Euro in 2027. Diese Maßnahmen basieren auf den 2024 beschlossenen Sanierungsvorgaben, die sowohl Gebührenerhöhungen als auch Kürzungen bei Förderprogrammen umfassen.

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Strukturelle Entlastungen zur Prioritätensetzung

Zur Sicherung der Haushaltsstabilität hat der Senat einen Eckwertebegleitbeschluss verabschiedet. Dieser sieht unter anderem strukturelle Entlastungen wie die Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte auf 41 Stunden sowie reduzierte Standards bei der Flüchtlingsunterbringung vor. Diese Maßnahmen schaffen finanziellen Spielraum für prioritäre Ausgaben, beispielsweise im Bildungsbereich, für Investitionen im öffentlichen Nahverkehr (Angebotsoffensive II der BSAG), für die Kajensanierung, Krankenhausinvestitionen im Rahmen des Bundes-Transformationsfonds und für die Fortführung von Arbeitsmarktprogrammen. Auch Projekte im Bereich Klimaschutz und Wasserstofftechnologie – wie die Ertüchtigung des Kaiserhafens III und der Ecomat Hydrogen Campus – sollen mitfinanziert werden.

Verschuldungsspielräume und Sondervermögen

Die überarbeitete Schuldenbremse erlaubt den Ländern eine strukturelle Neuverschuldung von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts. Für Bremen bedeutet das eine jährliche Verschuldungskomponente von etwa 140 Millionen Euro, davon entfallen 80 Millionen Euro auf das Land und 60 Millionen Euro auf die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Bei Anwendung des bisherigen Verteilungsschlüssels (80:20) stünden Bremen jährlich 48 Millionen Euro und Bremerhaven zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen ausschließlich für Zukunftsinvestitionen, insbesondere in Bildung und Forschung, verwendet werden – nicht jedoch für dauerhafte Aufgaben.

Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität umfasst bundesweit 100 Milliarden Euro. Diese sollen über zwölf Jahre anhand des Königsteiner Schlüssels auf die Länder verteilt werden. Für Bremen ergibt sich daraus ein jährlicher Betrag von rund 77 Millionen Euro. Die Mittel werden zentral beim Finanzressort veranschlagt und anschließend an Bremen und Bremerhaven weitergeleitet. Eine detaillierte Verwendung kann jedoch erst im Zuge der Haushaltsaufstellung 2026/27 erfolgen, sobald die Bundesgesetze mit Förderkriterien und Auszahlungsmodalitäten in Kraft sind.

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Nächste Schritte im Haushaltsprozess

Der Eckwertebeschluss setzt den finanziellen Rahmen für die Ressorts, die nun bis Ende Juli ihre Vorentwürfe für die Haushalte erstellen. Nach den Sommerferien folgt eine Überprüfung durch den Senat. Anschließend beraten die zuständigen Deputationen und Ausschüsse über die Entwürfe. Nach erneuter Beratung im Senat werden die Haushaltspläne der Bremischen Bürgerschaft zur ersten und zweiten Lesung vorgelegt. Die abschließende Verabschiedung des Doppelhaushalts 2026/27 ist für März 2026 vorgesehen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Bremer Senats (Senator der Finanzen) vom 17.06.2025

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