Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm beschlossen. Ziel dieses Programms ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und das Land wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu bringen. Es enthält zentrale Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zur Schaffung von Anreizen sowie Planungssicherheit für Investitions- und Standortentscheidungen.
Ziel: Kurzfristige Steuerrechtsänderungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen kurzfristig steuerliche Änderungen im Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen. Durch gezielte Verbesserungen im steuerlichen Umfeld sollen Unternehmen zu Investitionen ermutigt und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Wirtschaftsminister: Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil erklärte, dass die Bundesregierung mit dem Investitionssofortprogramm gezielt die Wirtschaft ankurbele. Es gehe darum, Arbeitsplätze zu sichern und Deutschland zurück auf Wachstumskurs zu bringen. Bereits vier Wochen nach Amtsantritt präsentiere die Regierung damit erste zentrale Reformen zur wirtschaftlichen Stabilisierung. Diese Maßnahmen sollen der Wirtschaft die dringend benötigte Planungssicherheit geben und starke Anreize für Investitionen schaffen. Nach seinen Worten solle der Standort Deutschland durch neue Abschreibungsmodelle und niedrigere Unternehmenssteuern international wettbewerbsfähiger werden. So sei unter anderem eine Super-Abschreibung von 30 Prozent pro Jahr bis 2027 geplant sowie eine spürbare Senkung der Unternehmenssteuern ab dem Jahr 2028. Der Minister betonte, man setze auf Investitionen in Innovationen, insbesondere in E-Mobilität und Forschung.
1. Investitionsbooster: Einführung von 30-Prozent-Abschreibungen
Der Gesetzentwurf sieht eine einheitliche und unkomplizierte steuerliche Entlastung für alle Unternehmen vor. Kernmaßnahme ist die Ausweitung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Damit sollen Investitionen in die wirtschaftliche Transformation beschleunigt werden. Ab dem 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gilt eine degressive AfA in Höhe von 30 Prozent. Ziel ist es, durch diese Maßnahme eine breite und schnelle Wirkung zu erzielen.
2. Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028
Um die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im internationalen Vergleich zu erhöhen, wird die Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028 schrittweise gesenkt. Beginnend mit einer jährlichen Reduktion um einen Prozentpunkt soll der Satz von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent bis zum Jahr 2032 sinken. In der Folge würde die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf etwa 25 Prozent reduziert – gegenüber knapp 30 Prozent derzeit. Dies soll ein starkes Signal für Investoren setzen.
3. Förderung der E-Mobilität durch erhöhte Abschreibung
Ein spezieller Investitionsanreiz wird im Bereich der E-Mobilität geschaffen. Für zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge wird eine degressive Abschreibung mit einem Einstiegssatz von 75 Prozent eingeführt. Diese Maßnahme soll besonders kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. Der Abschreibungszeitraum beträgt sechs Jahre, was der üblichen Nutzungsdauer entspricht. Zusätzlich wird die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von Elektrofahrzeugen von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.
4. Erweiterung der steuerlichen Forschungsförderung
Zur Stärkung von Forschung und Entwicklung wird die steuerliche Forschungszulage reformiert. Zwischen 2026 und 2030 soll die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage von 10 auf 12 Millionen Euro angehoben werden. Zudem wird das Verfahren vereinfacht: Förderfähige Aufwendungen werden ausgeweitet, wobei Gemein- und Betriebskosten pauschal mit einem Abschlag von 20 Prozent berücksichtigt werden. Dies soll die Antragstellung deutlich unbürokratischer gestalten und die Forschungsanreize verstärken.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 04.06.2025