Die Ergebnisse der 168. Steuerschätzung unterstreichen die im Koalitionsvertrag festgelegten politischen Schwerpunkte. Entscheidend sei es, durch gezielte Investitionen und umfassende Strukturreformen neues Wirtschaftswachstum zu ermöglichen und gleichzeitig die Konsolidierung des Bundeshaushalts weiter voranzutreiben.
Rückgang der Steuereinnahmen gegenüber der Herbstprognose
Basierend auf bestimmten Annahmen werden die Steuereinnahmen im Zeitraum der Finanzplanung insgesamt niedriger ausfallen als in der Steuerschätzung vom Oktober 2024 erwartet. Für das Jahr 2025 wird mit einem Gesamtvolumen der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in Höhe von 979,7 Milliarden Euro gerechnet – ein etwas schwächeres Ergebnis als zuvor prognostiziert. Über den gesamten Schätzzeitraum bis 2029 wird ein durchschnittlicher Rückgang der Einnahmen von rund 16 Milliarden Euro pro Jahr im Vergleich zur Oktober-Schätzung erwartet. Für den Bund bedeutet dies jährliche Mindereinnahmen von durchschnittlich 7 Milliarden Euro.
Ursachen für die Abweichungen
Die geringeren Einnahmen im Vergleich zur Oktober-Schätzung sind insbesondere auf seitdem umgesetzte Steuererleichterungen zurückzuführen. Diese dienten maßgeblich der Abmilderung der kalten Progression. Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums seien diese Veränderungen bereits in den Haushaltsplanungen berücksichtigt worden, sodass sich für die Haushaltsaufstellung selbst keine Änderungen ergeben.
Einschätzung des Bundesfinanzministers
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte, die wirtschaftliche Lage sei weiterhin angespannt, was sich auch in den leicht gesunkenen Steuereinnahmen widerspiegele. Diese entsprächen jedoch weitgehend den bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen erwarteten Werten. Für die Jahre 2025 und 2026 werde mit einer geringfügigen Belastung gerechnet, während ab 2027 eine leichte Entlastung zu erwarten sei.
Er betonte, dass ein nachhaltiger Anstieg der Einnahmen nur durch ein höheres Wirtschaftswachstum erreicht werden könne. Daher sei es notwendig, eine umfassende Modernisierung des Landes anzustoßen. Vorgesehen seien erhebliche Investitionen sowie Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Daneben sollen Strukturreformen umgesetzt werden, wie etwa beschleunigte Genehmigungsverfahren, Bürokratieabbau und Maßnahmen zur Mobilisierung von Fachkräften. Ziel sei es, die Wirtschaft zu beleben und Arbeitsplätze zu sichern – bei gleichzeitiger Haushaltskonsolidierung und Finanzierungsvorbehalt für alle Vorhaben.
Der Bundeshaushalt 2025, ein Investitionsanreiz durch eine 30-prozentige Abschreibung und das Gesetz für ein Infrastruktur-Sondervermögen sollen bis Ende Juni im Kabinett beschlossen werden.
Detaillierte Ergebnisse der Steuerschätzung
Die konkreten Ergebnisse der Steuerschätzung für die Jahre 2025 bis 2029 sind in Anlage 1 (pdf, 14 KB) differenziert nach Bund, Ländern, Gemeinden und der EU dargestellt. Anlage 2 (pdf, 24 KB) zeigt die Abweichungen zur letzten Schätzung vom Oktober 2024 auf. Ergänzend sind die seitdem neu berücksichtigten Gesetze und Regelungen in Fußnote 1 zu Anlage 2 dokumentiert.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Steuerschätzung basiert auf den Eckwerten der Frühjahrsprojektion 2025 der Bundesregierung. Laut dieser befinde sich die deutsche Wirtschaft weiterhin in einer schwierigen Phase. Neben bestehenden strukturellen und konjunkturellen Problemen trügen internationale Handelskonflikte und die US-Zollpolitik zu einer erhöhten Unsicherheit bei. Die Folge sei eine globale Wachstumsabschwächung, die auch deutsche Unternehmen treffe. Für 2025 wird mit einer realen Stagnation des Bruttoinlandsprodukts (+0,0 %) gerechnet. Erst 2026 werde wieder ein preisbereinigter Anstieg um 1,0 % erwartet, unter anderem durch Impulse aus dem Infrastruktur-Sondervermögen.
Entwicklung der wirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen
Die gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen, die für die Entwicklung der Steuereinnahmen entscheidend sind, zeigen ein gemischtes Bild: Bruttolöhne und -gehälter – relevant für die Lohnsteuer – dürften aufgrund tariflicher Lohnsteigerungen zwar zunehmen, jedoch in geringerem Umfang als im Herbst prognostiziert. Grund hierfür sei die verzögerte wirtschaftliche Erholung und eine entsprechend schwächere Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Unternehmens- und Vermögenseinkommen, die für gewinnabhängige Steuern von Bedeutung sind, dürften 2025 rückläufig sein und erst 2026 wieder zunehmen. Auch hier werde mit einer schwächeren Dynamik als im Herbst gerechnet. Die Entwicklung der Umsatzsteuer wird vor allem durch den privaten Konsum beeinflusst, der zwar anziehen werde, aber weniger stark als ursprünglich erwartet. Höhere staatliche Ausgaben, insbesondere im Rahmen des Infrastruktur-Sondervermögens und durch Ausnahmeregelungen bei der Schuldenbremse, dürften jedoch zusätzliche Investitionsimpulse setzen.
Entwicklung in der mittleren Frist
Für die mittelfristige Perspektive – die Jahre 2027 bis 2029 – erwartet die Bundesregierung, dass sich die wirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen in ähnlicher Weise entwickeln werden wie in der Herbstprojektion 2024 angenommen.
Kasseneinnahmen bis April 2025
Neben den gesamtwirtschaftlichen Grundlagen wurden bei der Steuerschätzung auch die Kasseneinnahmen bis einschließlich April 2025 berücksichtigt. Diese lagen bei einigen gemeinschaftlichen Steuerarten deutlich über den Erwartungen der Schätzung vom Oktober 2024.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 15.05.2025