Seit dem Jahr 2023 testet das Land Nordrhein-Westfalen moderne, dezentrale Arbeitsplätze für Landesbeschäftigte mit langen Pendelwegen. Nach den ersten Pilotstandorten in Aachen und Siegen hat Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk nun weitere Co-Working-Spaces in Duisburg, Münster und Bielefeld eröffnet.
Ausweitung des Pilotprojekts
Das Pilotprojekt zur Erprobung von Co-Working-Spaces in der öffentlichen Verwaltung erreicht damit eine neue Phase. Die neuen Standorte in Duisburg, Münster und Bielefeld bieten Beschäftigten der Landesverwaltung die Möglichkeit, sich flexibel für einen Arbeitsplatz einzubuchen. Noch im Laufe des laufenden Jahres soll die Anzahl dieser Co-Working-Spaces auf insgesamt zehn anwachsen.
Minister Dr. Optendrenk betonte in diesem Zusammenhang, das Land unterstreiche mit dem konsequenten Ausbau des Angebots seine Rolle als moderner und attraktiver Arbeitgeber. Man befinde sich im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und müsse deshalb die Chancen der Digitalisierung und der flexiblen Arbeitswelt nutzen. Ziel sei es, die Arbeit dort anzubieten, wo die benötigten Talente zu finden seien. Dadurch solle die öffentliche Verwaltung zukunftsfähig und krisenfest aufgestellt werden.
Alternative zum Homeoffice für Pendlerinnen und Pendler
Das Angebot richtet sich unter anderem an Beschäftigte in den Ministerien mit Dienstsitz in Düsseldorf, die täglich lange Pendelstrecken zurücklegen müssen, jedoch nicht effektiv im Homeoffice arbeiten können. Die neu eingerichteten Co-Working-Spaces bieten moderne, professionell ausgestattete Arbeitsplätze an verkehrsgünstigen Standorten. Neben Einzelarbeitsplätzen stehen dort auch Teamräume und Besprechungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die Umsetzung und Ausstattung der Standorte übernimmt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW), der hierfür eigene Büroflächen zur Verfügung stellt. Ursprünglich war das Angebot ausschließlich Beschäftigten der Ministerien und ausgewählter Behörden vorbehalten. Inzwischen wurde es jedoch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des nachgeordneten Bereichs der Ressorts sowie aller Landesbetriebe ausgeweitet.
Positive Erfahrungen aus dem Pilotprojekt
Dr. Optendrenk erklärte, das Land sammele im Rahmen des Pilotprojekts sehr interessante Erfahrungen. Die Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltung würden durch den Wegfall langer Pendelzeiten entlastet, was ihnen mehr Zeit für Familie, Hobbys oder ehrenamtliches Engagement ermögliche. Gleichzeitig würden die Arbeitsergebnisse verbessert, da die Konzentration der Fachkräfte nicht durch lange Autofahrten beeinträchtigt werde. Darüber hinaus trage die Reduktion des Pendelverkehrs zum Klimaschutz bei. Insgesamt sei das Co-Working-Konzept aus seiner Sicht nicht nur ein Gewinn für beide Seiten, sondern vielmehr ein dreifacher Gewinn.
Digitalisierung in der Finanzverwaltung
Auch innerhalb der Finanzverwaltung wird der Ausbau mobiler Arbeitsformen konsequent vorangetrieben. Die Beschäftigten wurden mit mobilen Endgeräten sowie jeweils zwei Monitoren ausgestattet, von denen einer auch im Homeoffice genutzt werden kann. Zusätzlich wurden auch sehbehinderte und blinde Mitarbeitende mit assistiver Technik wie Braillezeilen ausgestattet, sodass auch sie ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen können.
Inzwischen wurden in neun Finanzämtern landesweit sogenannte Shared-Working-Spaces eingerichtet. Diese ermöglichen es Mitarbeitenden, wohnortnah zu arbeiten, auch wenn ihr eigentlicher Dienstsitz in einem weiter entfernten Finanzamt liegt.
Minister Dr. Optendrenk wies darauf hin, dass es in manchen Regionen mehr Bewerberinnen und Bewerber für Studien- oder Ausbildungsplätze gebe als Plätze zur Verfügung stünden, während dies in anderen Regionen umgekehrt sei. Daher werde man bei der Personalgewinnung künftig unabhängiger vom Wohnort agieren müssen. Um die Einnahmen des Staates langfristig zu sichern und die öffentliche Infrastruktur aufrechtzuerhalten, sei man auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen. Dank der fortgeschrittenen Digitalisierung könne man diesen jedoch die tägliche Fahrt zu weit entfernten Dienststellen weitgehend ersparen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW vom 20.05.2025