Die Mai-Steuerschätzung prognostiziert für das Land Baden-Württemberg im laufenden Jahr ein leicht positives Ergebnis. Für das kommende Jahr hingegen muss das Land mit rückläufigen Einnahmen rechnen.
Mehreinnahmen in 2025 – Rückgänge ab 2026
Konkret rechnet die aktuelle Steuerschätzung für 2025 mit Mehreinnahmen in Höhe von 143 Millionen Euro. Für das Jahr 2026 wird dagegen ein Rückgang der Einnahmen um 131 Millionen Euro erwartet.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz erklärte, dass angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen keine deutlichen Mehreinnahmen zu erwarten gewesen seien. Für die Jahre 2025 und 2026 komme das Land durch eine vorausschauende Haushaltsplanung in etwa auf ein ausgeglichenes Ergebnis – ohne Einbruch der Steuereinnahmen, aber auch ohne zusätzliche finanzielle Spielräume.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen beeinflussen Schätzung
Die Mai-Schätzung basiert auf der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung. Diese geht für das laufende Jahr von einer wirtschaftlichen Stagnation aus. Für das Jahr 2026 wird ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um ein Prozent prognostiziert.
Auswirkungen neuer Steuerrechtsänderungen
Erstmals wurden in die bundesweite Schätzung auch gesetzlich beschlossene Steuerentlastungen einbezogen, die Ende 2024 verabschiedet wurden. Dazu gehören insbesondere Anpassungen bei den Einkommensteuertarifen, steuerlichen Kinderfreibeträgen sowie Erhöhungen des Kindergelds. Diese Maßnahmen führen auf Bundesebene zu spürbaren Mindereinnahmen.
Vorsorge für erwartete Mindereinnahmen getroffen
Die sich aus den Steuerrechtsänderungen ergebenden Mindereinnahmen waren bereits bei der Haushaltsaufstellung im Herbst 2024 absehbar. Das Land Baden-Württemberg hatte deshalb entsprechende Rücklagen gebildet. Ohne diese Vorsorge würde der Rückgang der Einnahmen rund 1,1 Milliarden Euro höher ausfallen. Allerdings sind diese Rücklagen für die Jahre 2025 und 2026 nun vollständig aufgebraucht.
Geplante Steuererleichterungen noch nicht eingerechnet
In der aktuellen Steuerschätzung noch nicht berücksichtigt sind die geplanten Änderungen der Bundesregierung hinsichtlich der Abschreibungsregeln für Ausrüstungsinvestitionen. Geplant ist die Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 30 Prozent für die Jahre 2025 bis 2027.
Finanzminister Bayaz betonte, dass diese steuerlichen Anreize für Investitionen grundsätzlich sinnvoll seien. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass sie das Land bereits im Jahr 2026 einen dreistelligen Millionenbetrag kosten würden – mit weiter steigenden Belastungen in den Folgejahren. Für Land und Kommunen bedeute dies eine erhebliche finanzielle Herausforderung.
Überblick der Steuerschätzung für das Land Baden-Württemberg (in Mio. EUR)
Jahr | Haushaltsansatz (Oktober 2024) | Ergebnis Mai-Schätzung 2025 | Differenz |
---|---|---|---|
2025 | 38.472 | 38.615 | +143 |
2026 | 39.871 | 39.740 | -131 |
2027 | 40.628 | 40.807 | +179 |
2028 | 41.781 | 42.011 | +230 |
2029 | 43.292 | 43.266 | -27 |
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württembergs vom 19.05.2025