Die neue Regionalabteilung VII des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) ist für das Gebiet vom Bergischen Land bis ins Sauerland zuständig und darauf spezialisiert, systematisch Ausfälle bei der Grunderwerbsteuer internationaler Unternehmen aufzudecken. Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk informierte sich kürzlich bei einem Besuch vor Ort über die Erfolge dieser Einheit.
Erfolgreiche Schwerpunktarbeit seit 2021
Ein anschauliches Beispiel für die Bedeutung der Steuerfahndung liefert die Arbeit der Regionalabteilung VII („Bergisches Land–Sauerland“) des LBF NRW. Seit dem Jahr 2021 liegt der Fokus des damaligen Steuerfahndungsstandorts Hagen auf der Ermittlung gegen internationale Konzerne mit Grundbesitz in Deutschland, die grunderwerbsteuerlich relevante Vorgänge nicht ordnungsgemäß melden. Mit beachtlichem Erfolg: Im Jahr 2023 erzielte die Abteilung ein steuerliches Mehrergebnis von rund 70 Millionen Euro, im Jahr 2024 sogar 82 Millionen Euro. Allein auf Nordrhein-Westfalen entfielen davon fast 30 Millionen Euro. Für das Jahr 2025 wird ebenfalls ein hohes zweistelliges Millionenergebnis erwartet – wie Minister Dr. Optendrenk bei seinem Besuch erfuhr.
Spezialwissen gegen Steuervermeidung
Minister Optendrenk bezeichnete die Arbeit der Einheit als beeindruckend. Er erklärte, dass es sich bei der Gruppe um eine Art Sonderkommission handele, die in enger Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen gezielt Ausfällen bei der Grunderwerbsteuer auf die Spur gehe – insbesondere bei international tätigen Großunternehmen. Ohne das spezifische Fachwissen und kriminalistische Gespür der Ermittlerinnen und Ermittler, so seine Einschätzung, würden sich multinationale Konzerne mit Immobilienbesitz in Deutschland vermutlich in erheblichem Ausmaß ihrer Steuerpflicht entziehen.
Internationale Konzernstrukturen im Fokus
Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf der Analyse steuerlich relevanter Umstrukturierungen ausländischer Gesellschaften, Stiftungen und Fonds mit Immobilienbesitz in Nordrhein-Westfalen. Bei Veränderungen innerhalb der Gesellschafterstruktur solcher Unternehmen fällt Grunderwerbsteuer an – auch bei indirekten Anteilsverschiebungen über zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaften. Diese Vorgänge sind dem Finanzamt anzeigepflichtig, werden jedoch in der Praxis häufig nicht gemeldet, wodurch eine Besteuerung unterbleibt.
Ermittlungen der Vergangenheit zeigen, dass insbesondere bei internationalen Konzernstrukturen und bei nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen ein erhöhtes Risiko für Steuervermeidung besteht. Die Spezialistinnen und Spezialisten der Regionalabteilung nutzen zur Aufklärung Wirtschaftsdatenbanken sowie Handelsregister aus dem Ausland – mit zunehmendem Erfolg.
Wachsende Wirkung auch über Landesgrenzen hinaus
Die Leiterin des LBF NRW, Stephanie Thien, erklärte, dass die Arbeit der nordrhein-westfälischen Spezialermittlerinnen und -ermittler sowohl bundesweit als auch international auf große Beachtung stoße. Man beobachte mittlerweile ein verändertes Anzeigeverhalten der Unternehmen – das Bewusstsein, dass es im Bereich der Grunderwerbsteuer keine rechtlichen Grauzonen gebe, nehme spürbar zu. Dies sei eine direkte Folge des gestiegenen Fahndungsdrucks aus Nordrhein-Westfalen, von dem letztlich die gesamte Steuergemeinschaft in Deutschland profitiere.
Strukturreform stärkt Steuerfahndung
Minister Dr. Optendrenk betonte bei seinem Besuch in Hagen und Wuppertal, dass die Gründung des LBF NRW die größte Strukturreform in der Geschichte der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung darstelle. Eine solche Umstrukturierung sei ohne die Unterstützung aus der Praxis nicht denkbar. Er zeigte sich dankbar für das Engagement der Mitarbeitenden, die den Reformprozess konstruktiv begleiten, und unterstrich die Bedeutung des direkten Austauschs mit den Praktikerinnen und Praktikern, um die Arbeit der Steuerfahndung bestmöglich zu fördern.
LBF NRW – Einzigartige Behörde mit bundesweiter Vorreiterrolle
Seit Anfang 2025 bündelt das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW die gesamte Steuerfahndung des Landes. Etwa 1.200 Expertinnen und Experten bekämpfen dort Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime. Das LBF NRW ist die erste Landesbehörde dieser Art in der Bundesrepublik Deutschland und hat damit eine Vorreiterrolle übernommen.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW vom 16.05.2025