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NRW digitalisiert den Gewerbesteuerbescheid

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Die nordrhein-westfälische Landesregierung treibt die Modernisierung der Verwaltung weiter voran. In Zusammenarbeit mit den Kommunen wird schrittweise der digitale Gewerbesteuerbescheid eingeführt. Dieses Vorhaben soll den Bürgerservice verbessern, Bürokratie abbauen und Prozesse effizienter gestalten. Künftig werden immer mehr Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Unternehmen auf Wunsch digitale Gewerbesteuerbescheide bereitstellen können.

Digitalisierung auf dem Vormarsch in den Kommunen

Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk betonte, dass der digitale Gewerbesteuerbescheid in Nordrhein-Westfalen zunehmend Verbreitung finde. Erste Kommunen würden das System bereits nutzen, in zahlreichen weiteren liefen intensive Vorbereitungen. Ziel sei es, die Prozesse rund um die Gewerbesteuer transparenter, schneller und einfacher zu gestalten. Die Finanzverwaltung unterstütze die Kommunen umfassend, damit die Vorteile der Digitalisierung direkt bei den Unternehmen ankämen. Dr. Optendrenk hob hervor, dass eine breite Beteiligung der Kommunen erforderlich sei, um die positiven Effekte flächendeckend zu realisieren.

Mehr Tempo, weniger Papier – mit digitalem Mehrwert

Der digitale Gewerbesteuerbescheid bietet aus Sicht der Landesregierung zahlreiche Vorteile. So ist er maschinenlesbar und kann über entsprechende Schnittstellen direkt von Fachsoftware in Unternehmen und Steuerkanzleien verarbeitet werden. Dies führt zu erheblichen Zeitersparnissen, reduziert den Papierverbrauch und erleichtert die Weiterverarbeitung der Daten.

Langfristig soll der digitale Gewerbesteuerbescheid bundesweit in einem einheitlichen, maschinenlesbaren Format verfügbar sein. Damit könnten die mehr als 600 unterschiedlichen Papierformate in den rund 11.000 Kommunen ersetzt und insbesondere für überregional tätige Unternehmen deutlich effizientere Prozesse geschaffen werden.

Dr. Optendrenk verwies darauf, dass allein in Nordrhein-Westfalen jährlich über 300.000 Gewerbesteuerbescheide ausgestellt würden. Das Einsparpotenzial sei enorm – nicht nur in Bezug auf Zeit und Papier, sondern auch hinsichtlich der Portokosten. Das dadurch eingesparte Geld könne in den Kommunen anderweitig genutzt werden.

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Kommunen als Digitalisierungspartner

Für einen landesweiten Einsatz des digitalen Gewerbesteuerbescheids seien wesentliche Rahmenbedingungen bereits geschaffen worden. So würden aktuell 348 der 396 nordrhein-westfälischen Kommunen das Datenträgeraustauschverfahren (DTA) nutzen. Dieses ermögliche es ihnen, Gewerbesteuerdaten digital von den Finanzämtern zu empfangen – ein erster technischer Schritt hin zur digitalen Bereitstellung der Bescheide.

In Düsseldorf und Essen sei die digitale Zustellung des Gewerbesteuerbescheids bereits Realität. Diese Städte hätten als Pilotkommunen gezeigt, dass der automatisierte und medienbruchfreie Prozess funktioniere. Weitere 28 Kommunen bereiteten derzeit die Einführung vor.

Dr. Optendrenk erklärte, dass die Kommunen gemeinsam mit dem Land an einer modernen Verwaltung arbeiteten. Das Land unterstütze sie mit umfangreichen Projekt- und Beratungsangeboten. Fast allen Kommunen stünden die Gewerbesteuerdaten bereits digital zur Verfügung. Die Voraussetzungen seien geschaffen – nun liege es an den Kommunen, das Angebot aktiv zu nutzen. Nur durch gemeinsame Anstrengungen von Land, Kommunen und Unternehmen könne der digitale Gewerbesteuerbescheid zu einem Beispiel für eine leistungsfähige und unbürokratische Verwaltung werden.

Hintergrund: Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine sogenannte Realsteuer, die von den Kommunen auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben wird. Sie zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Der Hebesatz, den jede Kommune individuell festlegt, variiert regional stark.

In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 840.000 Gewerbetreibende. Über 300.000 von ihnen erhalten jährlich einen Gewerbesteuerbescheid von ihrer Kommune. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr, während Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag erhalten. Land- und Forstwirte sowie Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Finanzministeriums NRW vom 07.05.2025

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