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Hessen prüft Förderprogramme auf Effizienz

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Die Hessische Landesregierung hat eine Kommission eingesetzt, die sämtliche Förderprogramme des Landes überprüfen soll. Ziel ist es, herauszufinden, wie die eingesetzten Fördermittel künftig effizienter genutzt werden können. Die Evaluierung befindet sich derzeit in der Durchführung und wird vom Hessischen Finanzministerium geleitet.

Zielsetzung der Kommission

Finanzstaatssekretär Uwe Becker erklärte, das Ziel der Kommission bestehe darin, Fördermittel neu zu denken – insbesondere unter den Aspekten Effektivität, Einfachheit, Bürokratieabbau und Effizienz. Angesichts begrenzter finanzieller Spielräume sei es besonders lohnenswert, die bestehenden Programme hinsichtlich Aufwand und Nutzen zu analysieren. Im Fokus der Untersuchung stünden daher vor allem die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Förderinstrumente.

Förderung von Eigenverantwortung

Becker betonte zudem, dass die Kommission sinnvolle Lösungen erarbeiten solle, von denen insbesondere die Kommunen als Fördermittelempfänger profitieren – letztlich aber auch das Land selbst. In diesem Zusammenhang werde geprüft, ob künftig vermehrt auf Pauschalzahlungen gesetzt werden könne. Ein Ziel der Kommission sei es, ein höheres Maß an Eigenverantwortung bei der Mittelverwendung zu erreichen.

Zeitplan und Ausblick

Der Staatssekretär wies darauf hin, dass die Überprüfung aller Programme ein schrittweises Vorgehen erfordere. Er zeigte sich überzeugt, dass sich diese Arbeit lohne. Erste Ergebnisse der Kommission sollen bis Ende des Jahres vorgelegt werden.

Ursprung der Entscheidung

Der Beschluss zur Einsetzung der Fördermittelkommission geht auf den Koalitionsvertrag der Hessischen Landesregierung zurück. Dort ist festgelegt, dass sämtliche Fördermittelprogramme hinsichtlich möglicher Vereinfachungen sowie ihrer Wirksamkeit und Notwendigkeit evaluiert werden sollen. Auf diese Vereinbarung folgte ein entsprechender Kabinettsbeschluss.

Zusammensetzung der Kommission

Den Vorsitz der Kommission übernimmt der Staatssekretär im Hessischen Finanzministerium. Weitere Mitglieder sind der Leiter der Haushaltsabteilung des Finanzministeriums, Vertretungen des Wirtschaftsministeriums sowie des Ministers für Entbürokratisierung. Auch eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung gehört der Kommission dauerhaft an.

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Umfang der Prüfung

Insgesamt werden mehrere Hundert Förderprogramme des Landes Hessen einer Überprüfung unterzogen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Hessischen Finanzministeriums vom 02.05.2025

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