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Grundsteuer: Brandenburg verschärft Maßnahmen gegen säumige Eigentümer

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Die Umsetzung der bundesweiten Grundsteuerreform ist im Land Brandenburg weit vorangeschritten. Ein Großteil der Eigentümerinnen und Eigentümer ist der gesetzlichen Pflicht zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung inzwischen nachgekommen. Die Finanzämter haben nahezu alle eingegangenen Erklärungen bearbeitet, die Grundstücke bewertet und die Daten an die jeweiligen Kommunen übermittelt. Nach Angaben des Finanzministeriums in Potsdam müssen Eigentümerinnen und Eigentümer, die trotz Ablauf der Frist und Erinnerungsschreiben bislang keine Erklärung abgegeben haben, seit Ostern mit weiteren Maßnahmen rechnen. So sollen die Finanzämter – sofern möglich – Schätzungen vornehmen oder, falls nötig, Zwangsgelder androhen und festsetzen.

Konsequenzen für säumige Eigentümer

Finanzminister Robert Crumbach erklärte, die Finanzämter seien nun angewiesen worden, für die verbleibenden Grundstücke entweder Schätzungen vorzunehmen oder Zwangsgelder zu verhängen. Die Entscheidung über die Höhe der Zwangsgelder liege im Ermessen der jeweiligen Finanzämter. Crumbach betonte, dass diese Maßnahmen aus zwei Gründen gerecht seien: Zum einen gegenüber den zahlreichen Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre Erklärung fristgerecht eingereicht haben, zum anderen gegenüber den Städten und Gemeinden im Land. Diese seien auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen, da sie damit zentrale Aufgaben wie die Finanzierung von Schulen, Straßen oder Bibliotheken sichern. Es müsse gewährleistet sein, dass die Finanzämter die geltenden Gesetze konsequent durchsetzen.

Umfangreiche Informationsmaßnahmen

Die ursprüngliche Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung endete bereits am 31. Oktober 2022, wurde jedoch durch einen Beschluss der Finanzministerinnen und -minister der Länder bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Im Vorfeld hatten sowohl Städte und Gemeinden als auch die Finanzämter umfassend über die Reform informiert. Letztere führten in über 40 Kommunen Informationsveranstaltungen durch. Zudem wurden im Mai und Juni 2022 individuelle Informationsschreiben an Eigentümerinnen und Eigentümer versandt. Im Juni 2023 folgten rund 220.000 persönliche Erinnerungsschreiben an diejenigen, die bis dahin keine Erklärung eingereicht hatten.

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Gesetzliche Verpflichtung und Zwangsgelder

Zur Abgabe der Erklärung verpflichtet sind alle Personen, die zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentum an Grundbesitz oder ein Erbbaurecht hatten. Ob in einem konkreten Fall ein Zwangsgeld angedroht oder verhängt wird, hängt von einer Einzelfallprüfung durch das zuständige Finanzamt ab. Ein Zwangsgeld kann insbesondere dann festgesetzt werden, wenn keine milderen, aber gleich wirksamen Mittel zur Verfügung stehen. Ist eine Schätzung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, wird gegebenenfalls ein Zwangsgeld festgesetzt. Es dient dazu, die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung zu erzwingen.

Noch ausstehende Erklärungen

Von insgesamt etwa 3,15 Millionen Flurstücken in Brandenburg wurden bislang rund 0,6 Millionen noch nicht im Rahmen der Grundsteuerwerterklärung erfasst. Allerdings ist die Zahl der noch ausstehenden Erklärungen deutlich geringer, da eine sogenannte Bewertungseinheit, für die jeweils eine Erklärung abzugeben ist, mehrere Flurstücke umfassen kann. Zudem handelt es sich bei einem beträchtlichen Teil der nicht erfassten Flurstücke um grundsteuerbefreiten Besitz.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg vom 23.04.2025

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