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Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler: 34 Tage ohne Steueränderung

© Denis Mamin / stock.adobe.com

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird überarbeitet: Künftig können Grenzpendlerinnen und Grenzpendler bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Situation ändert. Die neue Regelung stellt einen ersten Schritt hin zu einer moderneren und alltagstauglichen Lösung im grenzüberschreitenden Arbeitsleben dar. Für Nordrhein-Westfalen, das sich seit Jahren für faire und praktikable steuerliche Regelungen für Grenzgänger einsetzt, ist dies ein bedeutender Erfolg.

Finanzminister sieht starkes Signal für moderne Arbeitswelt

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk äußerte sich positiv zur Einigung. Er betonte, dass die Entscheidung, Grenzpendler bei gelegentlicher Arbeit im Homeoffice steuerlich nicht zu benachteiligen, längst überfällig sei. Zudem stelle die Regelung ein klares Signal für ein Europa der kurzen Wege dar. Die Landesregierung habe sich stets dafür eingesetzt, dass moderne Arbeitsmodelle nicht an veralteten steuerlichen Regelungen scheitern. Die nun eingeführte 34-Tage-Regelung sei ein wichtiger Fortschritt, dem weitere Maßnahmen folgen müssten.

Europaminister betont Bedeutung für grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt

Auch Europaminister Nathanael Liminski bewertete die Einigung als bedeutenden Schritt. Er stellte fest, dass Menschen, die in der Grenzregion leben und arbeiten, sich frei bewegen können sollten – nicht nur im Alltag oder auf dem Arbeitsweg, sondern auch bei der Arbeit im Homeoffice. Die neue Regelung sei ein zentraler Bestandteil für einen gemeinsamen Arbeitsmarkt ohne unnötige Hürden. Liminski hob hervor, dass sich in Gesprächen mit den Euregios die Relevanz grenzüberschreitender Mobilität und fairer Rahmenbedingungen deutlich gezeigt habe. Nordrhein-Westfalen werde weiterhin eine treibende Kraft für mehr europäische Zusammenarbeit sein – konkret und bürgernah.

Übergangsregelungen während der Pandemie und ihre Folgen

Während der Hochphasen der Corona-Pandemie galten befristete Übergangsregelungen, die grenzüberschreitendes Homeoffice erleichterten. Mit deren Auslaufen im Sommer 2022 kehrten viele Beschäftigte zu bürokratisch aufwändigen Regelungen zurück. Dies führte insbesondere in nordrhein-westfälischen Regionen wie den Kreisen Heinsberg, Kleve oder der Stadt Aachen zu großer Unsicherheit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

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Nordrhein-Westfalen forderte frühzeitig neue Lösungen

Nordrhein-Westfalen hatte die Problematik frühzeitig auf Bundesebene thematisiert. Sowohl Finanzminister Dr. Optendrenk als auch Europaminister Liminski hatten sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass Deutschland wieder eine einfache und gerechte Lösung schafft, die den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt entspricht.

Geplante Umsetzung und nächste Schritte

Die geplante Änderung sieht vor, dass bis zu 34 Tage Homeoffice pro Jahr steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Tätigkeitsstaat – beispielsweise den Niederlanden – geleistet worden. Damit entfällt die bisherige doppelte Einkommensaufteilung zwischen den Staaten. Dies reduziert den administrativen Aufwand für die Betroffenen erheblich.

Die neuen Regeln müssen allerdings noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten verabschiedet werden. Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass diese Zustimmung rasch erfolgt und die Gespräche über weitergehende Lösungen fortgeführt werden. Denn für viele Pendlerinnen und Pendler, die regelmäßig ein bis zwei Tage pro Woche im Homeoffice tätig sind, stellt die 34-Tage-Regelung lediglich einen Kompromiss dar.

Beide Minister unterstrichen, dass das Ziel weiterhin eine faire und einfache Besteuerung sei, die den Menschen in der Grenzregion echte Planungssicherheit bietet – sowohl für die Gegenwart als auch für die Zukunft.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Finanzministeriums NRW vom 16.04.2025

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