In Heidelberg haben die Sanierungsarbeiten am Gebäude 220 Im Neuenheimer Feld (INF) begonnen. Zukünftig sollen dort unter anderem die Institute für Rechts- und Verkehrsmedizin sowie die Pathologie untergebracht werden.
Zusammenführung und Ausbau der Rechtsmedizin
Der Gebäudekomplex auf dem Campus Neuenheimer Feld besteht aus einem Hochhaus und einem Flachbau, die beide aus den 1960er Jahren stammen. Nach der Sanierung ist vorgesehen, die Rechtsmedizin, die bisher auf verschiedene Standorte verteilt ist, an einem Ort zu bündeln. Das Land teilte mit, dass daraus ein standortübergreifendes Kompetenzzentrum entstehen soll. Insbesondere in den Bereichen Lehre und logistische Organisation erhoffe man sich durch die Zusammenlegung deutliche Synergieeffekte.
Neues Zentrum für neurologische und psychiatrische Forschung
Im Zuge der Sanierung entsteht außerdem ein Forschungszentrum, das sich neuen Therapieansätzen für neurologische und psychiatrische Erkrankungen widmet. Laut den Verantwortlichen sollen dort interdisziplinäre Gruppen zusammenarbeiten und mithilfe modernster Technologien neue Ansätze erforschen.
Rückbau und energetische Sanierung des Hochhauses
Im ersten Bauabschnitt wird das Hochhaus bis auf den Rohbau zurückgebaut. Die Geschossflächen sollen dabei erweitert werden. Vorgesehen ist zudem die Installation einer Photovoltaikfassade mit einer Leistung von etwa 120 Kilowatt Peak. Diese werde sich auf rund 760 Quadratmeter an den Ost-, Süd- und Westfassaden erstrecken. Mit der daraus gewonnenen Energie könnten jährlich etwa 60.000 Kilowattstunden klimafreundlicher Strom erzeugt werden.
Finanzierung und Ausblick auf den zweiten Bauabschnitt
Die Investitionssumme für das neue Zentrum beträgt rund 60 Millionen Euro. Davon stammen rund 10,5 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Die Zuständigkeit für das Projekt liegt bei Vermögen und Bau Mannheim und Heidelberg. In einem zweiten Bauabschnitt ist vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt auch den Flachbau zu sanieren.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Ministeriums für Finanzen vom 23.04.2025