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Urteil nach Millionenbetrug mit Autos: Drei Täter verurteilt

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Eine Bande hatte über ein Netzwerk aus Briefkastenfirmen und gefälschten Rechnungen Fahrzeuge verschoben, um die Mehrwertsteuer zu umgehen. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) und die Europäische Staatsanwaltschaft (EuSta) deckten den Betrug auf. Nun hat das Landgericht Hagen ein Urteil gegen die Haupttäter gefällt.

Gericht verurteilt Täter nach umfangreichen Ermittlungen

Nach jahrelangen, komplexen Ermittlungen der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung im In- und Ausland ist das Landgericht Hagen zu einem Urteil gekommen: Drei Mitglieder einer Bande wurden verurteilt, weil sie durch fingierte Autoexporte in erheblichem Umfang Mehrwertsteuer hinterzogen hatten. Die Europäische Staatsanwaltschaft mit Sitz in Köln sowie die Regionalabteilung „Bergisches Land – Sauerland“ des LBF NRW hatten den Fall gemeinsam bearbeitet. Laut Ermittlungsergebnissen setzte die Bande Fahrzeuge im Wert von rund 100 Millionen Euro um und verursachte dabei einen Steuerschaden von mindestens 24 Millionen Euro.

Betrug mit Scheinfirmen und manipulierten Rechnungen

Die Täter gingen laut Gericht mit einer ausgeklügelten Methode vor. Sie hätten über Onlineplattformen in mehreren EU-Staaten Fahrzeuge ausgesucht und über deutsche Vermittler erworben. Anschließend sei ein Geflecht aus Scheinfirmen und gefälschten Rechnungen genutzt worden, um den Anschein zu erwecken, die Fahrzeuge würden steuerfrei ins EU-Ausland exportiert. Dabei seien Rechnungen an Firmen ausgestellt worden, die in Wahrheit nicht aktiv waren und im Ausland keinerlei steuerliche Pflichten erfüllten. Tatsächlich seien die Fahrzeuge jedoch an andere Empfänger geliefert worden als angegeben.

Nach Überzeugung des Gerichts wurden seit 2017 über 40 solcher Briefkastenfirmen genutzt. Die drei Haupttäter wurden zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren und neun Monaten, drei Jahren und neun Monaten sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Ermittler vermuten, dass das Betrugssystem noch weitreichender war und bis zu 200 Scheinfirmen umfasst haben könnte.

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Minister betont Bedeutung der Ermittlungen

Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk erklärte, dieser Fall sei exemplarisch für die Arbeit der Steuerfahndung als moderne Ermittlungsbehörde. Es gehe um internationale Großverfahren mit hohem finanziellem Schaden und die Zerschlagung krimineller Netzwerke. Der Minister betonte, dass mit der Gründung des LBF NRW die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft intensiviert worden sei, um künftig noch schlagkräftiger gegen solche Strukturen vorgehen zu können.

Hoher Ermittlungsaufwand zeigt Wirkung

Die Leiterin des LBF NRW, Stephanie Thien, hob den organisatorischen und personellen Aufwand hervor, der mit solchen Verfahren einhergehe. In diesem Fall seien 13 Terabyte an Daten gesichert worden, der Abschlussbericht der Steuerfahndung habe 1000 Seiten umfasst. Sie zeigte sich überzeugt, dass sich dieser Aufwand lohne, wenn dadurch illegale Geldflüsse gestoppt und öffentliche Gelder zurückgewonnen werden könnten. Besonders lobte sie die enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft sowie die Unterstützung durch die nordrhein-westfälische Polizei.

Neues Landesamt bündelt Expertise gegen Finanzkriminalität

Seit dem 1. Januar 2025 bündelt das neu geschaffene Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) die gesamte Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen. Mit rund 1200 Expertinnen und Experten ist es die erste Landesbehörde dieser Art in Deutschland. Das Amt konzentriert sich auf die Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime und soll künftig zentrale Rolle in der Verfolgung komplexer Finanzdelikte spielen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Finanzministeriums NRW vom 11.04.2025

NRW geht gegen Steuerflucht über Offshore-Firmen vor