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NRW geht gegen Steuerflucht über Offshore-Firmen vor

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Mit Unterstützung durch Offshore-Dienstleister sollen Verdächtige erhebliche Summen an Steuern hinterzogen haben. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Bochum gehen nun gemeinsam in Nordrhein-Westfalen gegen die Beschuldigten vor.

Steuerflucht durch Offshore-Firmen

Die Vorgehensweise gilt als besonders perfide, der finanzielle Schaden für Staat und Gesellschaft als enorm. Beschuldigte sollen gezielt Offshore-Firmen in sogenannten Steueroasen gegründet haben, um ihre Vermögensverhältnisse zu verschleiern und in großem Umfang Steuern zu hinterziehen.

Die relevanten Kontodaten gelangten in den Besitz der Steuerfahndung und wurden durch Fachleute des LBF NRW aufbereitet. Diese Analyse liefert wichtige Erkenntnisse über Verbindungen nordrhein-westfälischer Steuerpflichtiger zu Auslandsgesellschaften und offenbart, wie mutmaßlich illegal Vermögen vor der deutschen Finanzverwaltung verborgen wurde. Die steuerstrafrechtliche Auswertung dieser Daten ist nun angelaufen.

Analyse der Daten ist kriminalistische Detailarbeit

Stephanie Thien, die Leiterin des LBF NRW, erklärte, dass die Auswertung der umfangreichen und vielfältigen Datenpakete für die Steuerfahndung eine große Herausforderung darstelle. Sie betonte, dass kriminalistisches Gespür, akribisches Arbeiten und viel Geduld erforderlich seien, um die komplexen Strukturen der Betrugsfälle zu durchdringen.

Die Täuschungen seien laut Thien äußerst professionell und trickreich aufgebaut. Aus Gründen des Steuergeheimnisses dürften keine Informationen veröffentlicht werden, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen zuließen. Sie betonte jedoch, dass die Steuerfahndung mit Hochdruck arbeite und sich Schritt für Schritt von einzelnen Datenfragmenten zu konkreten Verdachtsfällen vorarbeite. Die steuerstrafrechtliche Aufarbeitung sei in Nordrhein-Westfalen in vollem Gange.

Seit dem 1. Januar 2025 bündelt das LBF NRW die gesamte Steuerfahndung des Landes mit rund 1.200 Expertinnen und Experten. Es handelt sich dabei um die erste Behörde dieser Art in Deutschland, die sich auf die Bekämpfung von Steuerbetrug, Geldwäsche und Cyberkriminalität spezialisiert.

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Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum leitet Ermittlungen

Die federführende Rolle bei der juristischen Aufarbeitung übernimmt die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Bochum. Die Behörde hat bereits in der Vergangenheit deutschlandweit Erfahrung mit sogenannten „Steuer-CD-Verfahren“ gesammelt. Dabei handelte es sich um Ermittlungen gegen über 8.000 Beschuldigte auf Basis von Bankdaten aus der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg.

Durch diese Verfahren konnten in Zusammenarbeit mit den betroffenen ausländischen Banken bislang über 350 Millionen Euro an Gewinnen abgeschöpft werden.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Finanzministeriums NRW vom 14.04.2025

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