Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) treibt die bundesweite Vernetzung im Kampf gegen Steuerbetrug, Geldwäsche und organisierte Finanzkriminalität weiter voran. Kürzlich begrüßte die Behörde Vertreterinnen und Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen sowie des Landesamtes für Steuern und Finanzen Sachsen in Düsseldorf.
Zunehmende Großverfahren wegen Umsatzsteuerbetrug
Internationale Betrugsmaschen im Bereich der Umsatzsteuer laufen oft sehr schnell ab und verursachen binnen kürzester Zeit Steuerschäden in zweistelliger Millionenhöhe. Beim LBF NRW nimmt die Zahl groß angelegter Verfahren zu. Dabei werden Waren häufig nur auf dem Papier zwischen Scheinfirmen in Europa verschoben. Einzelne Beteiligte lassen sich Umsatzsteuer erstatten, die nie gezahlt wurde. Die Tätergruppierungen agieren professionell und nutzen gezielt Schwachstellen im rechtsstaatlichen Kontrollsystem. Die Ermittlungen sind entsprechend komplex und erfordern enge Zusammenarbeit mit Behörden in mehreren Ländern.
Projekt ZULU: Zentrale Unterstützung im Kampf gegen Steuerbetrug
Zur effektiveren Bekämpfung dieser Kriminalitätsform startet das LBF NRW derzeit das Projekt ZULU – kurz für „Zentrale Unterstützung bei länderübergreifendem Umsatzsteuerbetrug“. Ein spezialisiertes Team soll die Koordination großer Verfahren in diesem Bereich übernehmen. Es besteht aus erfahrenen Leiterinnen und Leitern von Ermittlungskommissionen aus ganz Nordrhein-Westfalen. Mithilfe neuer Kriminalanalysesoftware sollen Verbindungen zwischen einzelnen Fällen aufgedeckt und Netzwerkstrukturen organisierter Steuerkriminalität sichtbar gemacht werden.
Fachlicher Austausch mit Sachsen
Der länderübergreifende Austausch zu effektiven Maßnahmen gegen Finanzkriminalität war zentrales Thema beim Besuch der Delegation aus Sachsen im LBF NRW. Hintergrund ist die Bündelung der Steuerfahndungskompetenz in Nordrhein-Westfalen: Seit Jahresbeginn arbeiten dort rund 1200 Expertinnen und Experten unter dem Dach der neu geschaffenen Landesbehörde – eine bundesweit einzigartige Struktur, die auch außerhalb des Landes Beachtung findet. Neben Sachsen zeigte bereits Bayerns Finanzminister Albert Füracker Interesse an dem Modell. Auch niederländische Steuerfahnder informierten sich vor Ort über die Organisation.
Bedarf nach besserer länderübergreifender Zusammenarbeit
Auch in Sachsen wird der steigende Handlungsbedarf erkannt. Dorit Handschuh, zuständige Referatsleiterin für die Steuerfahndung im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, betonte, das Problem professioneller Finanzkriminalität wachse rasant. Der Rechtsstaat müsse die Kontrolle behalten. Insbesondere bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität, der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sei ein enger Schulterschluss zwischen den Ermittlungsbehörden aller Bundesländer notwendig.
Nordrhein-Westfalen als Vorreiter in der Geldwäschebekämpfung
Nordrhein-Westfalen verfügt bereits über umfangreiche Erfahrung in der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, unter anderem durch eine enge Kooperation zwischen Steuerfahndung, Landeskriminalamt und Justiz innerhalb einer gemeinsamen Task Force. Seit Gründung des LBF NRW ist das Thema Geldwäsche als zentrales Sachgebiet dort verankert. Laut LBF-Leiterin Stephanie Thien wird das Landesamt mittlerweile auch von externen Behörden als zentrale Ansprechstelle für Geldwäschebekämpfung anerkannt. Die Zusammenarbeit mit der Financial Intelligence Unit (FIU) werde zudem kontinuierlich verbessert.
Stephanie Thien erklärte weiter, mit der Gründung des bundesweit ersten Landesamtes für Steuerfahndung habe Nordrhein-Westfalen eine tiefgreifende Transformation eingeleitet. Bereits kurz nach dem Start zeige sich, dass sich dieser Schritt lohne. Die dort gesammelten Erfahrungen teile man gerne mit Fachkräften aus anderen Bundesländern und auch internationalen Partnern. Eine grenzüberschreitende Verzahnung der Ermittlungsarbeit sei essenziell, und ein offener, konstruktiver Austausch wie mit den sächsischen Kolleginnen und Kollegen sei dabei von großem Wert.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Finanzministeriums NRW vom 10.04.2025