in

BaFin-Studien: Risiken bei Turbo-Zertifikaten, keine systematische Fehlberatung bei Anlageprodukten

© hallojulie / stock.adobe.com

Im Jahr 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Zertifikatemarkt im Rahmen zweier unabhängiger Studien untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass Banken und Sparkassen Privatkundinnen und -kunden nach der Niedrigzinsphase nicht zum Kauf von Zertifikaten gedrängt haben. Dies ist ein zentrales Ergebnis der Analyse zu Zins- und Express-Zertifikaten. Im Gegensatz dazu zeigt die Studie zu Turbo-Zertifikaten ein deutlich kritischeres Bild: Zwischen 2019 und 2023 erlitten deutsche Privatanlegerinnen und -anleger mit diesen Produkten erhebliche Verluste in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro. Etwa drei Viertel der betroffenen Personen verzeichneten finanzielle Einbußen. Die ausführlichen Ergebnisse dieser Untersuchung will die BaFin bis spätestens zum zweiten Quartal 2025 veröffentlichen.

Keine Hinweise auf systematische Fehlberatung bei Anlage-Zertifikaten

Bezüglich des gestiegenen Absatzes von Zins- und Express-Zertifikaten an Privatkundinnen und -kunden nach dem Ende der Niedrigzinsphase konnten keine systematischen Missstände oder gravierenden Mängel festgestellt werden. Laut BaFin lagen keine Belege dafür vor, dass Kreditinstitute Personen, die eigentlich an klassischen Einlageprodukten interessiert waren, gezielt in Zertifikate gedrängt hätten.

Zudem zeigte sich, dass die Kundenzufriedenheit mit der Beratung durch Banken und Sparkassen im Allgemeinen hoch war. Für diese Analyse wurden im Zeitraum von Mai 2024 bis Februar 2025 sowohl Hersteller und Vertriebsunternehmen als auch erstmals Kundinnen und Kunden von Anlage-Zertifikaten befragt.

BaFin sieht Probleme bei Produktkonzeption und Zielmarktdefinition

Trotz der insgesamt positiven Bewertung fanden die Prüfer der BaFin bei der Produkt-Governance von Zins- und Express-Zertifikaten Mängel. Kritisiert wurde insbesondere die fehlerhafte Konzeption der Zertifikate, etwa in Bezug auf die Definition der Zielmärkte und die Marktbedingungen, unter denen die Produkte angeboten werden sollten. Einige Anbieter hätten hier nicht mit der notwendigen Sorgfalt gearbeitet.

Siehe auch  Digitale Vermögensverwaltung: Was steckt dahinter?

Zudem ergaben sich Hinweise darauf, dass rund 20 Prozent der Anlegerinnen und Anleger die Funktionsweise und Risiken von Express-Zertifikaten nicht vollständig verstanden hatten. Die BaFin kündigte an, Institute mit festgestellten Defiziten schriftlich zur Behebung der Mängel aufzufordern. Künftige Aufsichtsschwerpunkte sollen entsprechend angepasst und das Thema zusätzlich auf Verbandsebene behandelt werden. Auch die Verbraucherinformationen zum Thema Zertifikate sollen überarbeitet und um neue Erkenntnisse ergänzt werden.

Turbo-Zertifikate: Hohes Marktvolumen und erhebliche Verluste bei Privatanlegern

In einer weiteren Studie untersuchte die BaFin den Handel mit Turbo-Zertifikaten – also Produkten mit Hebelwirkung und Knock-Out-Schwelle – im Zeitraum von 2019 bis 2023. Ziel war es, festzustellen, ob der Handel mit diesen Zertifikaten zusätzlichen Anlegerschutz erforderlich macht.

Die Ergebnisse zeigten, dass sich das Marktvolumen in diesem Segment nahezu verdreifacht hatte. Insgesamt wurden 113 Millionen Transaktionen von 543.000 deutschen Privatanlegerinnen und -anlegern erfasst. Dabei erlitten rund 74,2 Prozent der beteiligten Personen Verluste, im Durchschnitt in Höhe von 6.358 Euro pro Person. Die kumulierten Verluste beliefen sich auf 3,4 Milliarden Euro.

Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der BaFin für Wertpapieraufsicht und Asset Management, betonte, dass selbst für erfahrene Privatanlegerinnen und -anleger ein wirksamer Anlegerschutz unerlässlich sei. Die hohen Verluste deuteten darauf hin, dass viele die Risiken von Turbo-Zertifikaten nicht ausreichend einschätzten. Die BaFin werde dies daher weiter intensiv beobachten.

Die detaillierten Studienergebnisse sollen spätestens im zweiten Quartal 2025 veröffentlicht werden. Darüber hinaus prüft die BaFin, ob weitergehende Schutzmaßnahmen für Anlegerinnen und Anleger erforderlich sind.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 12.03.2025

LBF NRW sucht Verstärkung für die Steuerfahndung

Modernisierung des Polizeipräsidiums Heilbronn im Moltkeareal