Potsdam – Die Finanzämter in Brandenburg bearbeiten seit der vergangenen Woche Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024. Das gab das Finanzministerium in Potsdam bekannt. Ab diesem Zeitpunkt werde das bundeseinheitliche Bearbeitungsprogramm in den Ämtern eingesetzt. Gleichzeitig hätten Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen bis dahin Zeit, die für die Steuerberechnung notwendigen Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Aus diesem Grund wies das Ministerium darauf hin, dass auch bereits vor Mitte März eingereichte Steuererklärungen erst ab diesem Stichtag bearbeitet werden könnten. Die ersten Steuerbescheide würden voraussichtlich Ende März verschickt.
Abgabefristen für die Einkommensteuer 2024
Steuerpflichtige, die nicht durch eine Steuerberatung vertreten werden, haben bis zum 31. Juli 2025 Zeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen. Für steuerlich beratene Personen verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.
Elektronische Abgabe mit „Mein ELSTER“
Das Finanzministerium empfiehlt grundsätzlich die elektronische und beleglose Abgabe der Steuererklärung. Dies trage dazu bei, die Bearbeitung zu erleichtern und zu beschleunigen. Durch vollständig ausgefüllte Steuererklärungen könnten Rückfragen vermieden und die Bearbeitungszeiten verkürzt werden.
Bereits mehr als zwei Drittel der Brandenburger Steuerpflichtigen nutzten den komfortablen, schnellen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Steuerbescheide oder Schreiben könnten so sicher im PDF-Format abgerufen werden. Voraussetzung sei lediglich die Zustimmung des Steuerpflichtigen. Besonders Angehörige steuerberatender Berufe sowie Lohnsteuerhilfevereine würden gebeten, die elektronische Kommunikation intensiv zu nutzen. Das Ministerium wies zudem darauf hin, dass nicht nur Steuererklärungen, sondern auch Einsprüche, Anträge, sonstige Mitteilungen und Belege auf diesem Weg papierlos eingereicht werden könnten.
Vereinfachte Steuererklärung für Ruheständler
Für Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, bestehe die Möglichkeit, eine vereinfachte Steuererklärung abzugeben. Die sogenannte „Steuererklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ sei sowohl elektronisch als auch als zweiseitiges Papierformular verfügbar.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg vom 21.03.2025