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Land stärkt Hochschulen mit Milliardeninvestition bis 2030

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Die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2026 bis 2030 (HoFV III) ist unterzeichnet worden. Mit dieser Vereinbarung bekräftigt die Landesregierung Baden-Württembergs ihr langfristiges Engagement für die Hochschulen und Medizinischen Fakultäten im Land. Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird bis zum Jahr 2030 um rund 700 Millionen Euro erhöht. Darüber hinaus wird ein neues Zukunftsprogramm eingeführt, das zusätzliche Impulse setzen soll.

Verlässliche Planung und zukunftsorientierte Investitionen

Die Vereinbarung, die von insgesamt 53 Personen unterzeichnet wurde – darunter Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Finanzminister Dr. Danyal Bayaz – garantiert Planungssicherheit und Investitionen für die nächsten fünf Jahre. Wissenschaftsministerin Olschowski betonte bei der Pressekonferenz zur Unterzeichnung, dass mit der HoFV III die Weichen für die Zukunft der Hochschulen im Wettbewerb um Lehre, Forschung und Transfer gestellt würden. Die Vereinbarung sei eine gute Nachricht für alle Beteiligten in der Hochschullandschaft.

Ministerpräsident Kretschmann hob hervor, dass Baden-Württemberg eine einzigartige Hochschullandschaft habe, die Ausbildungsstätte, Forschungsort und Innovationszentrum zugleich sei. Er betonte, dass das Land keinen Cent an den Hochschulen spare – im Gegenteil: Mit rund 23 Milliarden Euro würden bis 2030 erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt. Der Geist von Neugier, Mut und Fortschritt sei gerade in herausfordernden Zeiten von unschätzbarem Wert.

Deutlicher Mittelaufwuchs trotz Haushaltslage

Laut Ministerin Olschowski sei die Vereinbarung ein klares Bekenntnis zur Wissenschaftsfreiheit, Forschung und Innovation im Land. Besonders hervor hob sie, dass es gelungen sei, die Hochschulen angesichts schwieriger Haushaltsbedingungen finanziell deutlich besser auszustatten und insbesondere die steigenden Personalkosten vollständig abzudecken. Die Hochschulen seien Orte der Innovation, an denen neues Wissen entstehe und Startups gegründet würden – all das sichere langfristig den Wohlstand und die technologische Führungsrolle Baden-Württembergs.

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Bildung als Zukunftsinvestition

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz bezeichnete die Vereinbarung als echte Investition in die Zukunft. Die Hochschulen seien von zentraler Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg des Landes, da sie Innovationen, Ausgründungen und Wissensvermittlung voranbrächten. Die Forschungsinfrastruktur gehöre zur staatlichen Infrastruktur und müsse deshalb auf sichere finanzielle Grundlagen gestellt werden.

„Zukunftsprogramm Hochschule 2030“ zur Weiterentwicklung des Studienangebots

Teil der Vereinbarung ist das neue „Zukunftsprogramm Hochschule 2030“, das mit rund 180 Millionen Euro ausgestattet ist. Es soll dazu beitragen, das Studienangebot besser an die Bedarfe von Wirtschaft, Gesellschaft und Studieninteressierten anzupassen. Das Programm umfasst unter anderem ein Transformationsbudget und Transformationsstellen. Wissenschaftsministerin Olschowski erklärte, dass die Hochschulen damit flexibel auf Entwicklungen – etwa im Bereich der Digitalisierung – reagieren könnten. Die Mittel seien nicht zweckgebunden, sodass die Hochschulen selbst entscheiden könnten, wo sie sie am dringendsten benötigten.

100 zusätzliche Professuren für Transformation und Innovation

Ein zentrales Element des Zukunftsprogramms sind die Transformationsstellen, durch die rund 100 zusätzliche Professuren finanziert werden. Diese sollen es den Hochschulen ermöglichen, Schwerpunkte in Lehre und Forschung schneller zu entwickeln und ihr Studienangebot weiter auszubauen. Ziel sei es, den Herausforderungen der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Transformation gezielt und schnell zu begegnen.

Wichtige Eckpunkte der HoFV III

In der Hochschulfinanzierungsvereinbarung III sind folgende zentrale Maßnahmen festgelegt:

  • Jährliche Erhöhung der Grundfinanzierung ab 2027 um 3,5 Prozent

  • Bis 2030 Anstieg der Grundfinanzierung um rund 700 Millionen Euro im Vergleich zu 2025

  • Knapp 200 Millionen Euro davon sind zusätzliche, frei verfügbare Mittel für die Hochschulen

  • Übernahme der vollständigen Personalkosten, inklusive zukünftiger Tarifabschlüsse

  • Einführung des „Zukunftsprogramms Hochschule 2030“

  • Sicherung der Studierendenzahlen zur Deckung des Fachkräftebedarfs

  • Förderung fairer Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und Diversität

  • Unterstützung der Klimaschutzziele der Landesregierung

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Breite Zustimmung aus der Hochschullandschaft

Prof. Dr. Michael Weber, Präsident der Universität Ulm und Vorsitzender der Landesrektoratekonferenz der Universitäten, betonte, dass die Vereinbarung ein klares Bekenntnis zur Stabilisierung der finanziellen Rahmenbedingungen darstelle. Damit werde die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftssystems gestärkt, was langfristig auch der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Landes zugutekomme.

Prof. Dr. Lutz Hein, Dekan der Medizinischen Fakultät Freiburg, unterstrich die Bedeutung der Vereinbarung für eine starke medizinische Forschung und Lehre. Sie sei die Basis für Innovation und sichere Fachkräfte für die Zukunft.

Dankbarkeit bei den Hochschulen für die Planungssicherheit

Prof. Dr. Martina Klärle, Präsidentin der DHBW, zeigte sich dankbar für die erreichten Ergebnisse. Auch wenn ein größeres Budget wünschenswert gewesen wäre, betonte sie die Rolle der Wirtschaft als zusätzlicher Partner bei Sonderprojekten.

Prof. Dr. Jörg-U. Keßler, Rektor der PH Ludwigsburg, hob hervor, dass die Pädagogischen Hochschulen mit der Vereinbarung eine solide Grundlage für ihre Arbeit erhalten. Sie seien wichtige Impulsgeber für das Bildungssystem im Land.

Perspektiven für alle Hochschularten

  • Prof. Dr. Stephan Trahasch, Rektor der Hochschule Offenburg, betonte die Bedeutung der Vereinbarung für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW), insbesondere für die Weiterentwicklung des Studienangebots und die Fachkräftesicherung.
  • Prof. Dr. Matthias Wiegandt, Rektor der Hochschule für Musik Karlsruhe, lobte, dass trotz finanzieller Herausforderungen das hohe Niveau der Musikausbildung gesichert werden könne.
  • Prof. Dr. Eva-Maria Seng, Rektorin der ABK Stuttgart, erklärte, dass mit der Vereinbarung wichtige Projekte und Entwicklungen an Kunsthochschulen vorangetrieben werden könnten. Sie ermögliche eine stabile und zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Einrichtungen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Finanzministeriums für Baden-Würrtemberg vom 02.04.2025

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