in

Brandenburgs Doppelhaushalt 2025/2026: Prioritäten trotz Sparzwang

© ebenart / stock.adobe.com

Potsdam – Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 verabschiedet. Damit ist es gelungen, noch im März einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landtag wird mit dem Haushaltsentwurf geregelt, welche finanziellen Mittel den Ministerien in den Jahren 2025 und 2026 zur Verfügung stehen. Das Haushaltsvolumen beträgt 16,69 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 17,40 Milliarden Euro im Jahr 2026. Der Etat wird nun dem Landtag zur Beratung zugeleitet. Eine erste Lesung könnte noch vor den Osterferien stattfinden. Bundesmittel für Investitionen, deren Bereitstellung in Aussicht gestellt wurde, konnten bislang nicht berücksichtigt werden.

Schwierige Haushaltsverhandlungen – klare Prioritäten

Finanzminister Robert Crumbach erklärte, die Haushaltsverhandlungen seien angesichts der angespannten Haushaltslage und der schwachen Konjunktur die schwierigsten der letzten Jahre gewesen. Die Aufgabe eines Finanzministers sei es, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen – dieses Ziel sei erreicht worden. Zwar handle es sich um einen Haushalt ohne finanzielle Spielräume und ohne Aufwuchs, jedoch nicht um einen reinen Sparhaushalt.

Man habe klare Prioritäten gesetzt: Die Mittel für Kultur blieben auf dem bisherigen Niveau, alle Gesundheitsstandorte im Land sollten erhalten bleiben und das Bildungsministerium erhalte die Möglichkeit, so viele Lehrkräfte einzustellen, wie benötigt werden. In der Regel werde es jedoch keine zusätzlichen Stellen geben. Einsparungen, die in Chefgesprächen vereinbart wurden, sowie die Möglichkeit konjunkturbedingter Kreditaufnahmen, seien Teil der Priorisierung. Zudem werde zeitnah eine Haushaltsstrukturkommission eingesetzt, um dringend notwendige strukturelle Veränderungen einzuleiten.

Maßnahmen zum Haushaltsausgleich

Um die Finanzierungslücken von 1,90 Milliarden Euro im Jahr 2025 und 2,49 Milliarden Euro im Jahr 2026 zu schließen, sind mehrere Maßnahmen vorgesehen:

  • Es werden globale Minderausgaben in Höhe von rund 2,5 Prozent (2025) bzw. 2,2 Prozent (2026) des Haushaltsvolumens eingeplant. Diese sollen durch einen sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln realisiert werden.

  • Die Tilgungsleistungen für Kredite, die in den Jahren 2020 bis 2023 aufgrund einer Notlage aufgenommen wurden, werden in den Jahren 2025 und 2026 ausgesetzt (85,3 Mio. Euro jährlich).

  • Es wird erwartet, dass von der ursprünglich geplanten Entnahme von 1,6 Milliarden Euro aus der Allgemeinen Rücklage für das Haushaltsjahr 2024 etwa 700 Millionen Euro nicht benötigt werden und somit für 2025/2026 zur Verfügung stehen.

  • Eine Entnahme aus dem Versorgungsfonds ist nicht erforderlich.

  • Rückzahlungsansprüche aus der Wohngeldreform gegenüber den Kommunen in Höhe von 45,4 Mio. Euro (2023) und 49,3 Mio. Euro (2024) sollen in den Jahren 2025 und 2026 geltend gemacht werden.

Siehe auch  Modernisierung des Polizeipräsidiums Heilbronn im Moltkeareal

Anpassungen bei kommunalen Leistungen

Finanzminister Crumbach betonte, dass an der Verbundquote von 22,43 Prozent, welche die Höhe der Schlüsselzuweisungen an die Kommunen bestimmt, für die kommenden Jahre festgehalten werde. Jedoch müssten bei Nebenleistungen, wie den Wohngeldeinsparungen oder Ausgleichszahlungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs, Abstriche gemacht werden, da hierfür keine gesonderten Bundesmittel mehr zur Verfügung stehen.

Entlastung durch Integration in die Verbundmasse

Die bisherigen Zahlungen zum Familienlastenausgleich, die außerhalb der Verbundmasse gewährt wurden, werden künftig in diese integriert. Das bedeutet, dass sie nun der Verbundquote unterliegen. Für den Landeshaushalt ergibt sich daraus eine Entlastung in Höhe von 113,9 Mio. Euro (2025) und 117,4 Mio. Euro (2026).

Weiterleitung von Bundesmitteln an Kommunen

Im Jahr 2025 wird wie zugesagt ein Betrag von 30 Mio. Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Diese Mittel hatte das Land 2023 als Pauschale für die Aufnahme von Geflüchteten erhalten.

Kommunales Investitionsprogramm trotz schwieriger Lage

Trotz der angespannten Haushaltslage bereitet das Land – in Abstimmung mit der ILB – ein kommunales Investitionsprogramm mit einem Umfang von rund 500 Mio. Euro vor. Die Kommunen sollen zinsgünstige Kredite für Investitionen in bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge erhalten. Dafür stellt das Land jährlich 10 Mio. Euro bereit. Zudem soll eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz ermöglichen, investive Schlüsselzuweisungen künftig auch zur Tilgung von Investitionskrediten einzusetzen.


Eckpunkte aus den Ressorts

Staatskanzlei

  • Das Programm „Zusammenhalt“ wird mit jährlich rund 1,5 Mio. Euro verstetigt.

  • Initiativen wie das „Bündnis für Brandenburg“ (0,83 Mio. Euro) und das „Bürgerschaftliche Engagement“ (0,2 Mio. Euro) bleiben erhalten.

  • Weitere Projekte aus dem Koalitionsvertrag, darunter „Tolerantes Brandenburg“, Regionalbudgets, Rückkehrinitiativen und die Unterstützung von Freiwilligenagenturen, werden fortgeführt.

Siehe auch  Urteil nach Millionenbetrug mit Autos: Drei Täter verurteilt

Innenministerium

  • Die Polizei erhält 100 zusätzliche Stellen pro Jahr und 40 Anwärterstellen bis 2027.

  • Investitionen in Ausrüstung, Dienstfahrzeuge, Polizeihubschrauber und Liegenschaften sind vorgesehen.

  • Der Aufbau eines zweiten LSTE-Standorts in Wünsdorf wird finanziert.

  • Für den Digitalfunk BOS werden jährlich 23 Mio. Euro eingeplant.

  • Der Kampfmittelbeseitigungsdienst erhält weiterhin 10 Mio. Euro jährlich.

Justizministerium

  • Für den Einsatz der E-Akte stehen jährlich 20 Mio. Euro zur Verfügung – 4,3 Mio. Euro mehr als bisher geplant.

  • Für die Digitalisierung sind zentrale Mittel in Höhe von 54,6 Mio. Euro (2025) bis 57,4 Mio. Euro (2028) eingeplant.

Bildungsministerium

  • Die Kofinanzierung für den DigitalPakt Schule 2.0 ab 2026 ist eingeplant.

  • Weitere Mittel für Schulsoftware und Schulcloud sind vorgesehen.

  • Die Sportförderung wird von 24 Mio. Euro (2024) auf 27 Mio. Euro (2025) und 28 Mio. Euro (2026) erhöht.

  • Die beitragsfreie Kindergartenbetreuung wird fortgeführt.

  • Der Betreuungsschlüssel in der Krippe bleibt stabil bei 1:4,25.

  • Die Lehrer-Schüler-Relation bleibt konstant, keine Kürzungen bei Lehrkräften.

  • Die Zuschüsse an freie Schulen orientieren sich weiterhin an den öffentlichen Schulen.


Wissenschaftsministerium

  • Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird kontinuierlich gesteigert (414,6 Mio. Euro in 2025, 438,3 Mio. Euro in 2028).

  • Die Medizinische Universität Lausitz-Carl Thiem erhält ab 2025 eigene Haushaltsansätze für Forschung, Lehre und Krankenversorgung.

Gesundheitsministerium

  • Die Krankenhausförderung wird auf 190 Mio. Euro jährlich erhöht.

  • Ab 2026 werden Mittel für den Transformationsfonds bereitgestellt.

  • Das Landärzteprogramm wird fortgeführt.

  • Der Pakt für Pflege bleibt mit 10 Mio. Euro jährlich bestehen.

  • Die Investitionspauschale für Pflegeschulen steigt auf 500 Euro je Platz.

Wirtschaftsministerium

  • Die Meistergründungsprämie wird mit 1,7 Mio. Euro jährlich fortgeführt.

  • Zuschüsse für die Mittelstandsaußenwirtschaft steigen ab 2026 auf 2,2 Mio. Euro.

  • Das Geothermie-Erkundungsprogramm erhält erstmals Mittel (32 Mio. Euro bis 2028).

  • Kofinanzierung für Wasserstoffprojekte wird abgesichert.

  • Die GRW-Förderung inkl. Sonderprogramme wird fortgesetzt.

  • Die Medienwirtschaft erhält 13,2 Mio. Euro jährlich – mehr als bisher.

  • Für Maßnahmen des Klimaplans stehen 3,5 Mio. Euro jährlich zur Verfügung (plus 1,5 Mio. Euro gegenüber 2024).

Siehe auch  Neues Gebäude stärkt deutsch-französische Wasserschutzpolizei in Kehl

Landwirtschaftsministerium

  • Die Kofinanzierung von Bundes- und EU-Mitteln ist mit 73 Mio. Euro (2025) und 47 Mio. Euro (2026) abgesichert.

  • Die Zuführung an den Landesforstbetrieb steigt auf 70 Mio. Euro, ab 2027 auf 72,5 Mio. Euro.

  • Jährlich stehen 9 Mio. Euro für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bereit; 3 Mio. Euro für Maul- und Klauenseuche in 2025.

Infrastrukturministerium

  • Die Städtebauförderung bleibt finanziell gesichert.

  • Für den Landesstraßenbau stehen jährlich 80 Mio. Euro zur Verfügung – ein Plus von 8 Mio. Euro.

  • Die PlusBus-Förderung wird 2025 mit bis zu 4,2 Mio. Euro und ab 2026 mit 5,1 Mio. Euro jährlich weitergeführt.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg vom 28.03.2025

NRW-Finanzminister besucht Krypto-Fahnder in Bochum

Start der Einkommensteuerveranlagung 2024 in Brandenburg