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Steuererklärung 2024: Bearbeitung in NRW startet

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Die Abgabe der Steuererklärung ist so einfach und flexibel wie nie zuvor. Bürgerinnen und Bürger können ihre Steuerangelegenheiten vollständig online über die Plattform „Elster“ erledigen. Die digitale Übermittlung spart Zeit und erhöht die Effizienz des Prozesses. Viele Daten, wie beispielsweise Lohnsteuerbescheinigungen oder Beiträge zur Krankenversicherung, sind bereits vorausgefüllt und können direkt übernommen werden. Dies erleichtert die Eingabe und reduziert mögliche Fehlerquellen erheblich.

Wichtige steuerliche Änderungen im Jahr 2024

Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag wurde um 876 Euro angehoben und liegt nun bei 11.784 Euro pro Person. Bei einer Zusammenveranlagung beträgt er 23.568 Euro. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.

Unterstützung für Familien

Der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wurden auf insgesamt 4.770 Euro pro Elternteil erhöht. Bei gemeinsamer Veranlagung ergibt sich ein Betrag von 9.540 Euro. Um diese steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss die persönliche Identifikationsnummer des Kindes in der Anlage Kind angegeben werden. Diese Nummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern per Post versendet. Sollte sie nicht mehr auffindbar sein, kann sie auf der Website des Bundeszentralamts erneut angefordert werden.

Erleichterungen für ehrenamtlich Engagierte

Personen, die sich ehrenamtlich betätigen – etwa als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder im Rahmen von Lehr- und Vortragstätigkeiten an Volkshochschulen – können Einnahmen bis zu 3.000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Für andere ehrenamtliche Tätigkeiten, wie etwa als Platzwart oder Bürokraft in einem gemeinnützigen Verein, bleiben Einnahmen bis zu 840 Euro jährlich ebenfalls steuer- und abgabenfrei, sofern sie als Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt werden.

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Hintergrund zur Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen beginnt regelmäßig im März, nachdem Arbeitgeber, Versicherungen und weitere Institutionen bis Ende Februar Zeit hatten, die erforderlichen Daten elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Angaben zur Altersvorsorge sowie Mitteilungen zu Rentenbezügen.
In Nordrhein-Westfalen werden über 95 % der Einkommensteuererklärungen innerhalb von zwei Wochen bis fünf Monaten bearbeitet. Nach spätestens sechs Monaten sind mehr als 97 % der Fälle abgeschlossen.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes NRW vom 20.03.2025

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