Der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes gilt als zentrale Voraussetzung für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Ziel ist es, Erzeuger und Abnehmer von Wasserstoff effizient miteinander zu verbinden. Nach der Genehmigung des rund 9.040 Kilometer langen Kernnetzes ist ab diesem Jahr die schrittweise Inbetriebnahme geplant – zunächst durch die Umstellung bestehender Erdgasleitungen, anschließend durch den Bau neuer Leitungen. Deutschland nimmt bei der Entwicklung einer leistungsfähigen Wasserstoff-Infrastruktur eine Vorreiterrolle ein. Die Netzplanung wird alle zwei Jahre von der Bundesnetzagentur überprüft und an die tatsächliche Nachfrage angepasst.
Erste Auszahlung zur Zwischenfinanzierung erfolgt
Die heutige Auszahlung von Mitteln zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes dient als erste Zwischenfinanzierung. Die KfW hat dafür 172 Millionen Euro auf ein dafür vorgesehenes Konto überwiesen. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt über Netzentgelte, die durch den Markthochlauf privatwirtschaftlich erwirtschaftet werden sollen.
Einschätzungen aus den Ministerien
Finanzstaatssekretär Jörg Kukies erklärte, mit dem Aufbau des Kernnetzes sei eine zentrale Grundlage für die Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft geschaffen worden. Nun komme es darauf an, ausreichende Mengen Wasserstoff zu produzieren oder zu importieren und in die Anwendung zu bringen. Auf europäischer wie nationaler Ebene sei dabei mehr Pragmatismus gefragt, etwa bei der Bewertung unterschiedlicher Herstellungsformen von Wasserstoff. Er zeigte sich überzeugt, dass der Markthochlauf gelingen werde und das Netz langfristig wirtschaftlich tragfähig sei. Die finanzielle Absicherung durch den Bund diene zur Unterstützung dieser Entwicklung.
Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betonte die Bedeutung der Auszahlung für den weiteren Ausbau des Netzes. Eine funktionierende Wasserstoff-Transportinfrastruktur sei wesentlich für die klimaneutrale Umgestaltung der Wirtschaft. Durch das gewählte Finanzierungsmodell würden private Investitionen angereizt und eine spätere Finanzierung über Netzentgelte ermöglicht. Erste Leitungen könnten noch im laufenden Jahr fertiggestellt werden.
Finanzierung über Netzentgelte mit Übergangsregelung
Die langfristige Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes soll durch Netzentgelte der Nutzer erfolgen. In der Anfangsphase des Markthochlaufs ist jedoch mit einer geringeren Anzahl von Abnehmern zu rechnen, weshalb die hohen Investitionskosten nicht vollständig auf die Nutzer umgelegt werden können. Um übermäßige Entgelte zu vermeiden, werden diese zunächst gedeckelt. Die entstehende Differenz wird über das genannte Finanzierungskonto übergangsweise ausgeglichen und soll im weiteren Verlauf durch höhere Einnahmen bei wachsender Netzauslastung kompensiert werden. Das Modell wird fortlaufend überprüft und beinhaltet eine finanzielle Absicherung durch den Bund für unvorhersehbare Entwicklungen. Zudem nimmt die Bundesnetzagentur alle drei Jahre eine Überprüfung der Entgeltregelungen vor.
Organisation und Abwicklung
Für die Verwaltung des Finanzierungskontos wurde eine Gesellschaft gegründet, die von den Betreibern des Wasserstoff-Kernnetzes getragen wird. Die KfW hat dieser Einrichtung ein Darlehen zur Zwischenfinanzierung bereitgestellt. Die beteiligten Betreiber sind teils direkt, teils über eine gemeinsame Plattform aus dem Energiemarkt an der Organisation beteiligt.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 25.03.2025