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Start der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2024 in Sachsen

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Die sächsischen Finanzämter haben heute mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024 begonnen. Voraussichtlich ab Ende März werden die ersten Steuerbescheide verschickt und entsprechende Rückerstattungen ausgezahlt. Der Vizepräsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Udo Stiwi, erklärte, dass mit der Bereitstellung der erforderlichen Software der Startschuss für die Bearbeitung der bereits eingereichten Einkommensteuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2024 gefallen sei. Von den insgesamt rund 1,6 Millionen erwarteten Erklärungen könnten nun die ersten etwa 61.000 bearbeitet werden, sodass etwaige Erstattungen zeitnah ausgezahlt werden könnten.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen des Jahres 2024 endet regulär am 31. Juli 2025. Steuerpflichtige, die ihre Erklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, haben dafür bis zum 30. April 2026 Zeit.

Steuererklärung elektronisch über »Mein ELSTER« einreichen

Die sächsische Steuerverwaltung empfiehlt, die Einkommensteuererklärung elektronisch über das Online-Portal „Mein ELSTER“ einzureichen. Über diese Plattform lassen sich bereits vorliegende elektronische Bescheinigungen, wie etwa Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen, direkt in die Erklärung übernehmen. Auch die Daten aus dem Vorjahr stehen zur Verfügung, sodass in der Regel nur wenige Anpassungen notwendig sind. Dies erleichtert die Erstellung der Steuererklärung erheblich und spart Zeit. Bereits rund 73 Prozent der im Jahr 2024 bearbeiteten Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2023 wurden auf diesem Weg digital übermittelt.

Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre

Für Rentner und Pensionäre, die ausschließlich inländische Alterseinkünfte beziehen, bietet das Portal „einfachELSTER“ eine benutzerfreundliche und schnelle Möglichkeit, die Steuererklärung online abzugeben. Alternativ steht ein vereinfachter, nur zweiseitiger Papiervordruck zur Verfügung, der als »Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre« bezeichnet wird. Über diesen Weg können unter anderem Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen sowie außergewöhnliche Belastungen wie Arztrechnungen geltend gemacht werden. Elektronisch vorliegende Bescheinigungen, beispielsweise Rentenbezugsmitteilungen, sind dem Finanzamt bereits bekannt und werden automatisch berücksichtigt. Eine gesonderte Eintragung dieser Daten ist daher nicht erforderlich.

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Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Sächsischen Landesamts für Steuern und Finanzen vom 14.03.2025

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