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Hessens Finanzminister fordert Stopp der globalen Mindeststeuer

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Hessens Finanzminister R. Alexander Lorz fordert eine Aussetzung der globalen Mindeststeuer. Er reagiert damit auf die Ankündigung des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump, die USA aus der internationalen Vereinbarung zur weltweiten Unternehmensbesteuerung mit mindestens 15 Prozent zurückzuziehen.

Kritik an der fehlenden globalen Umsetzung

Lorz argumentierte, dass die globale Mindeststeuer ausgesetzt werden müsse, da sich mit dem Ausscheren der USA endgültig zeige, dass es keine wirklich globale Regelung gebe. Auch China und Indien setzten die Steuer nicht um, weshalb es keinen Sinn mache, an einer Regelung festzuhalten, die von den größten Volkswirtschaften der Welt ignoriert werde.

Gefahr wirtschaftlicher Nachteile für Europa

Der Finanzminister warnte zudem vor den wirtschaftlichen Folgen der Mindeststeuer für Deutschland und Europa. Er verwies auf die Drohung des ehemaligen US-Präsidenten Trump, Unternehmen aus Ländern, die die Mindeststeuer auf amerikanische Unternehmensteile anwenden, mit Sondersteuern zu belegen. Dadurch würden deutsche Unternehmen reale wirtschaftliche Nachteile erleiden. Bisher sei die Mindeststeuer lediglich mit hoher Bürokratie verbunden gewesen, ohne dass Deutschland dadurch nennenswerte Zusatzeinnahmen erzielt habe. Nun aber bestehe akute Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, was verhindert werden müsse.

Hohe bürokratische Belastung für Unternehmen

Lorz betonte weiterhin, dass bis zu einer internationalen Klärung auch die bürokratischen Belastungen für Unternehmen in Deutschland vermieden werden müssten. Die Einführung der Mindeststeuer in Deutschland zwinge die Unternehmen dazu, eine zusätzliche Gewinnermittlung ausschließlich für diesen Zweck durchzuführen. Dies führe zu erheblichen finanziellen und personellen Belastungen, die in wirtschaftlich unsicheren Zeiten zusätzliche Probleme verursachten.

Forderung nach europäischer Aussetzung

Lorz zeigte sich bewusst darüber, dass die Mindeststeuer durch eine europäische Richtlinie vorgegeben sei. Dennoch müsse Deutschland sich innerhalb der EU dafür einsetzen, diese auszusetzen. Er verwies darauf, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und den Abbau von Bürokratie als zentrale Aufgaben der Kommission ausgerufen habe. Die Abschaffung der Mindeststeuer würde genau diese Ziele unterstützen.

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Zweifel an der Wirksamkeit der Mindeststeuer

Abschließend betonte Lorz, dass Hessen sich stets für eine gerechte und effektive Besteuerung eingesetzt habe. Dies habe sich nicht geändert. Allerdings zeige sich, dass die Mindeststeuer ein Irrweg sei. Globale Ansätze seien grundsätzlich gut, aber nur dann, wenn sie auch funktionierten. In diesem Fall sei das Prestigeprojekt des ehemaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz gescheitert.

Was ist die globale Mindeststeuer?

Die globale Mindestbesteuerung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Unternehmensgewinne weltweit mit mindestens 15 Prozent besteuert werden. Ziel war es, Gewinnverlagerungen in sogenannte Steueroasen zu verhindern. Falls ein Staat Unternehmen niedriger als 15 Prozent besteuert, sollte eine Nachversteuerung durch andere Staaten erfolgen.

Umsetzungsstand weltweit

Ursprünglich hatten sich etwa 140 Staaten zur Einführung der Mindeststeuer bekannt. Tatsächlich haben jedoch nur rund 35 Staaten die Regelung umgesetzt, darunter alle 27 EU-Mitgliedstaaten. Die USA, China sowie die BRIC-Staaten setzen die Mindeststeuer hingegen nicht um.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 26.02.2025

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