Die digitalen Service-Angebote rund um das ELSTER-Portal erfreuen sich in Hessen zunehmender Beliebtheit. Im vergangenen Jahr wurden von insgesamt rund 2,3 Millionen Einkommensteuererklärungen mehr als 84 Prozent elektronisch eingereicht. Damit zählt Hessen im bundesweiten Vergleich zur Spitzengruppe. Gleichzeitig ist im Jahr 2024 die Zahl der digitalen Steuerbescheide deutlich gestiegen.
Hoher Digitalisierungsgrad in der Steuerverwaltung
Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz betonte, dass es in Hessen mittlerweile zur Regel geworden sei, die Steuererklärung online zu erledigen. Die Auswertung des vergangenen Jahres zeige, dass über 84 Prozent der Einkommensteuererklärungen über ELSTER eingereicht wurden. Seit Jahren steige dieser Anteil kontinuierlich, während die papiergebundene Steuererklärung zur Ausnahme werde.
Diese hohe Quote sei das Ergebnis der konsequenten Digitalisierung der deutschen Steuerverwaltung. Hessen nehme in diesem Bereich eine führende Rolle ein und befinde sich mit dieser Quote im Vergleich der Bundesländer in der Spitzengruppe.
Deutlicher Anstieg digitaler Steuerbescheide
Während die elektronische Steuererklärung bereits weit verbreitet sei, gewinne auch der digitale Steuerbescheid zunehmend an Bedeutung. Laut Lorz habe sich die Anzahl der digital zugestellten Bescheide im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Im Jahr 2024 seien über 220.000 Bescheide elektronisch versandt worden, wodurch der gesamte Prozess vollständig digitalisiert worden sei.
Vorteile der digitalen Steuerverwaltung
Der Finanzminister hob hervor, dass die Steuerverwaltung bereits seit Jahren demonstriere, wie die Digitalisierung von Staat und Verwaltung effizient gestaltet und zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden könne. Elektronische Steuererklärungen und -bescheide seien nicht nur zeitsparend und kosteneffizient, sondern auch sicherer und weniger fehleranfällig als die herkömmliche Papierform. Zudem leisteten sie einen Beitrag zum Umweltschutz.
Über das ELSTER-Portal stehe den Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl an Service-Angeboten zur Verfügung, die stetig weiterentwickelt und ausgebaut würden. Auch wenn die jährliche Steuererklärung damit nicht unbedingt zu einem Vergnügen werde, so erleichtere die Digitalisierung den Prozess erheblich.
FAQ zum ELSTER-Portal
- Wofür steht die Abkürzung ELSTER?
ELSTER ist die Kurzform für die „Elektronische Steuererklärung“. - Wie hat sich der Anteil elektronisch eingereichter Einkommensteuererklärungen entwickelt?
Die Quote der elektronisch über ELSTER eingereichten Einkommensteuererklärungen in Hessen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Während sie 2017 noch bei rund 62 Prozent lag, erreichte sie 2019 bereits 71 Prozent und 2021 rund 77,5 Prozent. Im Jahr 2023 betrug der Anteil etwa 82 Prozent und stieg im vergangenen Jahr weiter auf 84,5 Prozent. Damit liegt Hessen über dem Bundesdurchschnitt und zählt zu den führenden Bundesländern in diesem Bereich. - Welche Funktionen bietet das ELSTER-Portal neben der Steuererklärungsabgabe?
Das Service-Angebot des ELSTER-Portals wird kontinuierlich erweitert und verbessert. Neben der Möglichkeit zur elektronischen Einreichung der Steuererklärung stehen verschiedene Online-Dienste zur Verfügung, die die Bürgerinnen und Bürger unterstützen. So können beispielsweise bereits beim Finanzamt hinterlegte Daten automatisch in die Erklärung übernommen werden. Darüber hinaus ist eine direkte Kommunikation mit dem Finanzamt sowie die problemlose Übermittlung zusätzlicher Unterlagen möglich.
Ein spezielles Angebot ist „einfachELSTER“, das insbesondere Rentnerinnen, Rentnern sowie Pensionärinnen und Pensionären den Zugang zur elektronischen Steuererklärung erleichtert. Die Steuererklärung wird dabei weitgehend vorausgefüllt und in einer benutzerfreundlichen Interview-Form ergänzt.
Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 28.02.2025