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EU überweist 13,5 Mrd. Euro aus Aufbau- und Resilienzfazilität an Deutschland

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Am 23. Dezember 2024 hat die Europäische Kommission Deutschland Finanzhilfen in Höhe von 13,5 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) überwiesen. Diese Mittel sind nicht rückzahlbar und stammen aus dem europäischen Aufbauprogramm NextGenerationEU.

Genehmigung des Zahlungsantrags

Deutschland hatte am 13. September 2024 den zweiten und dritten Zahlungsantrag im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) als gemeinsamen Antrag eingereicht. Dieser umfasste insgesamt 16 Etappenziele und 26 Zielwerte, die von der EU-Kommission sowie den Mitgliedstaaten einstimmig positiv bewertet wurden. Die formale Genehmigung erfolgte am 17. Dezember 2024. Damit wurden 88 der insgesamt 144 Etappenziele und Zielwerte des DARP erfolgreich umgesetzt. Deutschland befindet sich somit im vorgesehenen Zeitplan für die Umsetzung des Plans.

Fortschritt beim Mittelabruf

Mit der dritten ausgezahlten Mitteltranche summiert sich der bisher abgerufene Betrag auf rund 19,8 Milliarden Euro, was fast zwei Drittel der insgesamt verfügbaren 30,3 Milliarden Euro aus der ARF ausmacht. Damit gehört Deutschland zu den EU-Mitgliedstaaten mit dem höchsten Mittelabruf.

Ausblick auf kommende Mittelabrufe

Die verbleibenden 10,5 Milliarden Euro, die Deutschland zustehen, sollen in den Jahren 2025 und 2026 über einen vierten und fünften Auszahlungsantrag abgerufen werden.

Förderbereiche und Nutzen

Von den durchgeführten Reformen und Investitionen profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in verschiedenen Bereichen. Dazu zählen insbesondere die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, das Gesundheitswesen, die allgemeine und berufliche Bildung, erneuerbare Energien sowie die Modernisierung von Verkehrsinfrastruktur und Wohnraum.
Darüber hinaus werden Forschung und Innovation im Bereich des ökologischen Wandels sowie die Entwicklung von Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien gefördert.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 23.12.2024

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