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Bundeshaushalt 2024: Defizit gesenkt, aber hoher Handlungsbedarf für 2025

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Das Bundesfinanzministerium hat am 20. Januar 2025 den vorläufigen Abschluss des Bundeshaushalts 2024 präsentiert. Es wurde bestätigt, dass die Bundesregierung das Haushaltsjahr 2024 auch ohne einen Nachtragshaushalt erfolgreich abschließen konnte. Entwicklungen im Haushaltsvollzug ermöglichten es, die Rücklagen vollständig zu schonen. Dennoch bleibt für den Bundeshaushalt 2025 ein erheblicher Handlungsbedarf bestehen.

Bundesfinanzminister Jörg Kukies erklärte, der vorläufige Jahresabschluss zeige, dass die Rücklage 2024 vollständig geschont werden konnte, obwohl kein Nachtragshaushalt erforderlich war. Zudem sei es gelungen, das Haushaltsdefizit weiter zu senken. Allerdings ergäben sich aus dem vorläufigen Abschluss 2024 keine zusätzlichen finanziellen Spielräume für den Bundeshaushalt 2025. Es bestehe weiterhin eine erhebliche Haushaltslücke, weshalb auch 2025 eine disziplinierte Haushaltsführung erforderlich sei.

Haushaltsdefizit 2024 niedriger als geplant

Das Haushaltsdefizit 2024 bleibt unter der ursprünglich angesetzten Höhe im Bundeshaushalt. Zudem war es möglich, auf die zunächst vorgesehene Rücklagenentnahme in Höhe von 10,2 Milliarden Euro vollständig zu verzichten. Den vorläufigen Zahlen zufolge beträgt die Nettokreditaufnahme des Bundes für 2024 insgesamt 33,3 Milliarden Euro – das sind 5,7 Milliarden Euro weniger als ursprünglich veranschlagt. Trotz eines Anstiegs von knapp 6,2 Milliarden Euro im Vergleich zu 2023 fällt der Haushaltsausgleich 2024 günstiger aus, da im Jahr 2023 neben einer Nettokreditaufnahme von 27,2 Milliarden Euro auch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 37,5 Milliarden Euro notwendig war.

Durch die Nichtvergabe eines Darlehens für den Aufbau des Generationenkapitals reduziert sich zwar die erlaubte Nettokreditaufnahme. Dennoch konnte die Rücklage im Haushaltsvollzug 2024 vollständig geschont werden, da sich die nach der Schuldenregel zulässige Nettokreditaufnahme aufgrund der konjunkturellen Entwicklung erhöht hat. Zusätzlich führten strukturelle Haushaltsentlastungen dazu, dass die Obergrenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme nach vorläufigen Berechnungen um rund 2,8 Milliarden Euro unterschritten wurde.

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Übersicht des vorläufigen Jahresabschlusses 2024

Die wichtigsten Kennzahlen des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2024 im Vergleich zu den Vorjahren lauten:

Kennzahl Ist 2023 (Mrd. €) Soll 2024 (Mrd. €) Vorläufiges Ist 2024 (Mrd. €) Abweichung ggü. Soll (Mrd. €)
Ausgaben 457,7 476,8 474,8 -2,1
Steuereinnahmen 356,1 377,6 375,0 -2,6
Verwaltungs-/Münzeinnahmen 36,9 50,0 66,4 +16,4
Entnahme aus Rücklage 37,5 10,2 -10,2
Nettokreditaufnahme 27,2 39,0 33,3 -5,7
Gesamteinnahmen 457,7 476,8 474,8 -2,1

Nachrichtlich:

  • Investitionen: 56,7 Milliarden Euro (statt geplanter 70,5 Milliarden Euro, -13,9 Milliarden Euro)
  • Darlehen für Generationenkapital: 12,0 Milliarden Euro (nicht vergeben)

Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben

Die Steuereinnahmen lagen um 2,6 Milliarden Euro unter dem ursprünglichen Haushaltsansatz, der auf Prognosen vom Herbst 2023 basierte. Allerdings fielen sie um 2,8 Milliarden Euro höher aus als in der Steuerschätzung vom Oktober 2024 angenommen. Dies zeigt eine robustere Steuerentwicklung als zuletzt erwartet. Die Mindereinnahmen aus Steuern wurden durch höhere Verwaltungs- und Münzeinnahmen sowie durch Minderausgaben kompensiert.

Weiterhin hoher Handlungsbedarf für den Bundeshaushalt 2025

Für den Bundeshaushalt 2025 besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Die Gründe liegen in der schlechter als erwarteten konjunkturellen Entwicklung, die zu Steuermindereinnahmen und konjunkturbedingten Mehrausgaben führt. Die Rücklagenschonung im Jahr 2024 schafft dabei keine neuen finanziellen Spielräume, da sie bereits Teil der bisherigen Haushaltsplanung war. Auch in den kommenden Finanzplanjahren ab 2026 bleibt der haushaltspolitische Druck hoch. Zusätzlich ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2028 weitere finanzielle Anforderungen durch die Verpflichtung zur Einhaltung des 2-Prozent-Ziels der NATO.

Dieser Text beruht auf einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 23.12.2024

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